Kommentar Bislang Anzeige, keine Anklage

Auch die städtische Gleichstellungsbeauftragte Juliane Dyes weist auf einen Punkt hin, der in den Diskussionen der vergangenen Tage bei vielen völlig außer Acht gerät: Christian Viebach hat eine Anzeige wegen Stalking bekommen. Nicht mehr und nicht weniger. Er soll einer Frau im Rathaus durch Telefonanrufe nachgestellt haben. Das ist das, was die Staatsanwaltschaft in Köln bestätigt hat. Ein Ermittlungsverfahren läuft. In einem Rechtsstaat ist es ihre Aufgabe, Hintergründe zu recherchieren und bei genügend Beweisen Anklage zu erheben. Die Richter sind dann dafür zuständig, ein Urteil zu fällen.

Alles andere, was derzeit in Radevormwald in unterschiedlicher Form kursiert, sind reine Spekulationen, nicht bewiesene Vermutungen, wilde Gerüchte, teils bösartige Unterstellungen und Vorverurteilungen.

Die Unschuldsvermutung gilt so lange, bis die Schuld von Christian Viebach bewiesen ist. Das muss unbedingt wieder ins Bewusstsein der Menschen rücken. Alles andere würde die Rechtsstaatlichkeit in Frage stellen. Und das kann ja wohl niemand ernsthaft wollen. Joachim Rüttgen

(RP)
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