Radevormwald Brutaler Denkzettel für den "alten Feind" des Vaters

Radevormwald · Er war ein Kind, als vor 15 Jahren die Feindschaft zwischen seinem Vater und einem anderen Mann mit einer Schlägerei begann. Gestern musste sich der inzwischen 19-jährige Rader als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten, weil aus dem Streit zweier zorniger Männer offenbar eine Familienfehde geworden ist.

Die Anklage legte ihm gemeinschaftlich begangene Gefährliche Körperverletzung zur Last. Das Opfer war der "alte Feind" des Vaters. An einem Abend im Juni 2016 war der damals 36-jährige Mann auf der Kaiserstraße von zwei Angreifern zusammengeschlagen worden. Einer von beiden soll der nun Angeklagte gewesen sein. Der zweite Täter wurde nie ermittelt und geisterte als großer Unbekannter durch den Prozess. Dem 19-Jährigen warf die Staatsanwaltschaft vor, das Opfer gegen den Kopf getreten zu haben, als der Mann schon wehrlos am Boden lag. Der 36-Jährige hatte dabei das Bewusstsein verloren und musste ins Krankenhaus.

Der junge Angeklagte wies jede Schuld von sich. Nach seiner Darstellung war er nicht als Täter, sondern im Gegenteil als Beschützer aufgetreten. Seiner Version zufolge hatte sein Vater ihn aus einem Lokal in der City angerufen und gebeten, ihn mit dem Auto abzuholen. Die Vorgeschichte: In dem Lokal hatte der Vater in lockerer Runde mit einer Gruppe zusammengesessen, als der 36-Jährige mit seinem Kampfhund vorbeikam und angeblich die Männer-Runde mit üblen Beleidigungen provozierte. Der Vater habe danach Sorge gehabt, dass ihm der alte "Feind" auf dem Heimweg auflauern könnte.

Nur wenige Meter vom eigenen Haus entfernt habe der 36-Jährige tatsächlich gestanden, verwickelt in einen Streit mit dem Mann, der zuvor im Lokal mit am Tisch gesessen hatte und der zutiefst aufgebracht gewesen sei über die Beleidigungen. "Wir wollten schlichten und eine Schlägerei verhindern", sagte der Angeklagte. Beim Eintreffen habe der 36-Jährige schon am Boden gelegen, der Schläger sei weggelaufen. "Wir kannten ihn vorher nicht und haben ihn nie wieder gesehen", beteuerten Vater und Sohn. Das Opfer, im Prozess Nebenkläger und Zeuge, schilderte es anders, konnte sich aber nicht erinnern, wer genau ihn geschlagen und getreten hatte. Er gehe jedoch davon aus, dass Vater und Sohn sich hatten rächen wollen für den Vorfall vor rund 15 Jahren, sagte er aus.

Erinnerungslücken und Widersprüche kennzeichneten die Aussagen weiterer Zeugen. Ausschlaggebend war schließlich, was zwei junge Frauen sagten, die das Geschehen beobachtet hatten: Demnach war der Angeklagte in seinem BMW mehrfach durchs Viertel gefahren und hatte den 36-Jährigen aus dem Auto heraus beschimpft. Zwei Männer hätten den 36-Jährigen geschlagen, getreten und ihn bewusstlos liegenlassen. Sie konnten den Angeklagten nicht als Schläger identifizieren. Wie der Staatsanwalt war dennoch auch der Richter am Ende überzeugt von der Schuld des Angeklagten. Nach Jugendstrafrecht - der Rader hatte am Tattag das 18. Lebensjahr gerade erst vollendet - sprach er eine Verwarnung aus und verurteilte den nicht vorbestraften Azubi zu 50 Sozialstunden.

(bn)
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