Radevormwald Bürger müssen Schnee räumen und streuen

Radevormwald · Wenn in den nächsten Tagen die nächste Schneefront über Radevormwald hinwegzieht, bedeutet das für viele Menschen Arbeit vor der Haustüre oder am Grundstück entlang. Es gibt klare Vorschriften.

 Liegt Schnee auf dem Gehweg, muss geräumt werden.

Liegt Schnee auf dem Gehweg, muss geräumt werden.

Foto: hertgen (archiv)

Ein Marktforschungsunternehmen hat herausgefunden, dass es nicht alle Deutschen so genau nehmen, wenn es darum geht, Gehwege und Bürgersteige von Eis und Schnee zu befreien. Für eine Umfrage wurden insgesamt 11 000 Mieter und Hauseigentümer befragt — Ergebnis: 37 Prozent der Hauseigentümer wissen nicht, dass sie selbst für freie und sichere Wege sorgen müssen. Damit verstoßen sie gegen die Verkehrssicherungspflicht.

Ganz so schlimm sieht die Situation in Radevormwald nicht aus, wie Jochen Knorz, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, berichtet. "Ein Großteil der Bürger räumt ordentlich, aber es gibt immer wieder auch Menschen, bei denen es nicht klappt", sagt Knorz. Wenn in den nächsten Tagen wieder Schneeschauern über die Stadt auf der Höhe hinwegziehen, dürften sich die Beschwerden im Rathaus wieder mehren.

"Oft entstehen durch einen Eigentümerwechsel ganz neue Situationen, oft fehlen auch wichtige Informationen über das Ausmaß der Streu- und Räumpflicht", sagt Knorz. Dabei müsste eigentlich jedem klar sein, dass er für seine Flächen vor dem Haus, vor der Wohnung und ums Grundstück herum verantwortlich ist. Informationen gebe es im Fachbereich. Dort könnten sich die Bürger melden, wenn sie Fragen haben.

Knorz weist daraufhin, dass es in den Kommunen unterschiedliche Regelungen geben kann. In Radevormwald ist die Schulwegezeit zu beachten — das heißt, dass bis 7.30 Uhr generell alle öffentlich-rechtlichen Gehwege an Werktagen zu räumen sind. Sonn- und Feiertags muss dies bis 9 Uhr passieren. Grundstückswege obliegen nach Angaben von Knorz wiederum den Grundstückseigentümern, für die privatrechtliche Vorgaben gelten. "Sie können den Dienst selber übernehmen oder müssen ihn an ein Fremdunternehmen vergeben", sagt Knorz.

Laut Vorgabe heißt es, dass die Wege in einer für den Fußgängerverkehr ausreichenden Breite geräumt und gestreut werden müssen. Richtwert sei im Regelfall eine Breite von 1,20 Meter. Knorz: "Zwei Kinderwagen oder ein Kinderwagen und ein Rollstuhl sollten problemlos aneinander vorbeipassen."

Den Schnee sollten die Bürger niemals auf die Fahrbahn schippen, sondern auf den Rand zur Fahrbahn. Das habe den zusätzlichen Vorteil, dass so ein kleiner Schutzwall entstehe, wenn der Schneeschieber die Straße entlangfährt.

Häufigste Beschwerde im Rathaus ist der Vorwurf, dass überhaupt nicht geräumt oder gestreut wurde. "Es gibt in Radevormwald bestimmte Privatobjekte, bei denen grundsätzlich nicht oder nur selten geräumt wird", sagt Knorz. Im Großen und Ganzen funktioniere der Winterdienst bei den Bürgern aber schon.

Kontakt Fachbereich Soziales und Ordnung, Rathaus, Hohenfuhrstraße, Tel. 02195 606300.

(RP/rl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort