Radevormwald Bürgerbegehren — doch drei Monate Zeit

Radevormwald · Die Eltern des Fördervereins der Grundschule Blumenstraße haben für ihr Bürgerbegehren doch mehr Zeit als vermutet. Hieß es zunächst, die etwa 2000 Unterschriften müssten innerhalb von sechs Wochen vorliegen, so verlängert sich die Frist nun auf drei Monate.

Darauf machte gestern Thorsten Sterk vom Landesverband NRW des Vereins "Mehr Demokratie" aufmerksam. Die Sechs-Wochen-Frist gelte nur für Bürgerbegehren, die sich auf Satzungsänderungen beziehen. Unterschriften für ein Begehren, das sich gegen einen Ratsbeschluss wendet, müssten innerhalb von drei Monaten vorliegen.

Rolf Voß, Leiter des Fachbereichs Zentrale Dienste bei der Stadt betonte, dass sechs Wochen auch dann gelten, wenn der Ratsbeschluss über die Schließung der Schule öffentlich bekannt gemacht werden muss. Das halte er aber nicht für erforderlich. Dezernentin Ute Butz sieht das ähnlich. "Eine öffentliche Bekanntmachung bezieht sich nur auf die Änderung einer Satzung, durch die der einzelne Bürger ganz konkret betroffen ist. Bei dem Beschluss des Rates, die Schule zu schließen, handelt es sich um eine Generalentscheidung, aus der sich keine Einzelbescheide ergeben", sagt sie.

Diese Nachricht freut Yvonne Radenhäuser, stellvertretende Vorsitzende des Fördervereins, zwar, "aber wir werden unseren Plan trotzdem nicht auf die lange Bank schieben. Wir wollen die Bürger jetzt aufklären und mobilisieren", sagte sie. Am Donnerstagabend trafen sich erstmals alle Elternvertreter der einzelnen Klassen. Sie beschlossen, Teams für die verschiedenen Aufgaben zu bilden.

Geplant sind ein Schulfest im April, Hauswurfsendungen sowie Plakate. "Die Eltern haben gespürt, dass es sich lohnt, zu kämpfen", sagt Radenhäuser. Ab sofort treffen sich die Eltern jeden Donnerstag.

(RP)
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