Radevormwald Bürgerentscheid erfordert fachliche Beratung

Radevormwald · Die Zeit läuft. Nach dem Ratsbeschluss vom Dienstag, die Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Blumenstraße zu schließen, hat der Förderverein sechs Wochen Zeit, den Bürgerentscheid durchzusetzen. "Wer so etwas startet, muss wissen, worum es geht", sagt Rolf Voß, Leiter des Fachbereichs Zentrale Dienste bei der Stadtverwaltung.

Drei Dinge seien wichtig: eine glasklare Frage, eine einwandfreie Begründung und ein realistischer Finanzierungsvorschlag. Aus dem schriftlich einzureichenden Antrag der Eltern müsse hervorgehen, an welcher Stelle gespart werden soll, um die Schule nicht zu schließen.

Doch vor dem Entscheid steht das Bürgerbegehren. Bei Kommunen bis 30 000 Einwohner müssen mindestens acht Prozent der Wahlberechtigten ihre Unterschrift geben — das wären für Rade 1500 bis 2000. Sind die Anforderungen erfüllt, reicht der Förderverein sein Begehren bei der Stadt ein.

Wie eine Kommunalwahl

Dort werden die Unterlagen innerhalb von ein bis zwei Tagen geprüft, "und in den nächsten zehn bis 14 Tagen muss der Rat entscheiden, ob das Begehren rechtlich zulässig ist", erklärt Voß. Wenn es zulässig ist, muss der Rat feststellen, ob er dem Begehren entspricht. Tut er dies, ist der Ratsbeschluss vom Dienstag gekippt. Entspricht er nicht dem Begehren, kommt es zum Bürgerentscheid, der normal wie eine Kommunalwahl abläuft.

Der Förderverein gewinnt den Entscheid, wenn sich mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten der Forderung des Vereins anschließen. "Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Er darf aber vor Ablauf von zwei Jahren nicht geändert werden. Es sei denn, der Rat strebt selbst vor Ablauf der von der Gemeindeordnung vorgesehenen Frist einen neuen Bürgerentscheid an", erläutert Voß. Er rät dem Förderverein, sich fachlich beraten zu lassen, denn viele Bürgerentscheide seien oft genug an unzulässigen oder fehlenden Angaben gescheitert. So auch der este Versuch in Rade, einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Am 19. September 2006 wies der Rat das Bürgerbegehren gegen das "life-ness" ab, es kam zu keinem Bürgerentscheid.

"Wir als Stadt bieten objektive, aber keine parteipolitische Beratung an, die nicht die Qualität einer juristischen Beratung hat. Wir legen Wert auf das Prozedere", sagt Voß. Auf keinen Fall sollten die Eltern der Schule blauäugig in so ein Verfahren gehen.

(RP)
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