Radevormwald Bußgeld und ein Punkt für Unfall nach Mais-Ernte

Radevormwald · Der Zusammenstoß zwischen einem landwirtschaftlichen Fahrzeug und einem Pkw im Oktober 2014 auf der B 482 in Radevormwald hätte viel schlimmer ausgehen können. Das zumindest vermittelten die Schilderungen zum Unfallhergang am Wipperfürther Amtsgericht.

Demnach war ein Landwirt und sein Bekannter nach der Mais-Ernte im Dunkeln, zudem verdeckt von einer Hecke und Straßenkuppe, mit dem Traktor vom Feldweg auf die Hauptstraße eingebogen und hatte einem 24-jährigen Radevormwalder die Vorfahrt genommen. Der Autofahrer fuhr gegen den Frontlader der Erntemaschine und kam anschließend von der Straße ab. Verletzt wurde er jedoch nicht. Der Landwirt, dem das Maisfeld gehört, war Beifahrer der Erntemaschine. Am Steuer saß sein Bekannter aus Kirspe. Dieser erhielt für sein Verhalten ein Bußgeld von 170 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Dagegen legte der 21-Jährige Einspruch ein, denn gerade der Punkt in der Verkehrssünderkartei wurmte ihn. "Ich hab schon drei Punkte", sagte er zerknirscht. Seiner Meinung nach habe der Autofahrer eine Mitschuld an dem Unfall gehabt. "Wir hatten am Trecker die volle Arbeitsbeleuchtung an", sagte er. Zudem sei auf der Hauptstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Stundenkilometer. "Er kam mit doppelter Geschwindigkeit angeflogen, und auf einmal gab es einen großen Knall", sagte der Trecker-Fahrer. Der Autofahrer bestritt, zu schnell gefahren zu sein. "Ich hatte auf der Strecke vor einem Jahr schon einmal einen Unfall und hatte den Tempomat eingestellt", sagte er. An seinem Auto entstand Totalschaden. Er selbst habe lediglich Kopfschmerzen davongetragen, auch wenn er vorsorglich vom Rettungswagen zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht wurde.

Der Richter hielt das Bußgeld für gerechtfertigt. "Sie können froh sein, dass der Geschädigte kein Schmerzensgeld für fahrlässige Körperverletzung verlangt", sagte er zu dem Unfallverursacher. Bei schlechter Sicht hätte sich der Fahrer vom Beifahrer aus dem Feldweg ausweisen lassen müssen. "Der Autofahrer hatte Vorfahrt und muss nicht damit rechnen, dass plötzlich einer auf der Fahrbahn steht", sagte er.

Dennoch senkte der Richter in seinem Urteil das Bußgeld für den 21-Jährigen auf 100 Euro für das Missachten der Vorfahrt. Der Punkt in Flensburg wird ihm dennoch nicht erlassen.

(RP)
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