Radevormwald Fahrdienst und Altenhilfe auch für Rader

Radevormwald · Menschen mit Gehbehinderung können einen Fahrdienst des Kreises nutzen, außerdem gibt es "Hilfe durch Altenhilfe".

 Ein Fahrdienst bringt Gehbehinderte an ihr Ziel. (Archivfoto)

Ein Fahrdienst bringt Gehbehinderte an ihr Ziel. (Archivfoto)

Foto: drk

Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen hat der Oberbergische Kreis einen Fahrdienst eingerichtet, berichtete Anke Schröder den Politikern des Ausschusses für Soziales, Sport und Integration. Zugänglich ist der Fahrdienst allerdings nur für Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "aG", das für außergewöhnliche Gehbehinderung steht, besitzen.

Der Fahrdienst kann für private Besuche, für die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen sowie die Erledigung von Besorgungen in Anspruch genommen werden. Möglich sind bis zu acht Fahrten im Monat, wobei Hin- und Rückfahrt als jeweils eine Fahrt gelten. Abgedeckt werden das Gebiet des Oberbergischen Kreises sowie angrenzende Städte und Köln. "Bei dem Fahrdienst handelt es sich um ein Angebot der Sozialhilfe, der Dienst ist damit einkommens- und vermögensabhängig", sagt Anke Schröder.

Eine Kostenbeteiligung von 2,50 Euro pro Fahrt muss jeder leisten, der restliche Betrag wird anteilig vom Einkommen berechnet. Anke Schröder hilft im Sozialamt dabei, Anträge für den Fahrdienst auszufüllen. Nach Bewilligung durch den Oberbergischen Kreis bekommen die Nutzer des Fahrdienstes ein Fahrtenbuch, in dem auch der zu leistende Eigenanteil vermerkt ist. "Mit dem Fahrtenbuch werden die Fahrten mit dem Oberbergischen Kreis abgerechnet", sagt Anke Schröder.

Sie berichtet auch über die Altenhilfe, die der Oberbergische Kreis gewährt und die sich an ältere Menschen in ihrem eigenen Zuhause richtet. "Zielgruppe sind die, die älter als 65 Jahre sind, bei denen zudem altersbedingte Schwierigkeiten vorliegen. Das können körperlichen, geistige oder seelische Beschwerden sein", sagt Schröder.

Hilfen, die gewährleistet werden, können sich auf ein gesellschaftliches Engagement beziehen, zum Beispiel auf die Mitarbeit in Sozialverbänden oder in Selbsthilfegruppen. Gewährt werden sie auch für Veranstaltungsbesuche oder Leistungen, die die Verbindung zu Freunden und Familien herstellen. "Die Altenhilfe kann dem Leistungsempfänger dabei helfen, sein soziales Umfeld aufrecht zu erhalten", sagt die Sozialamtsleiterin.

Die Hilfebeträge liegen je nach Aktivität und Antrag zwischen monatlich zehn bis 50 Euro und für einmalige Ausflüge oder Anschaffungen zwischen 30 und 100 Euro. Auch die Anträge zur Altenhilfe liegen im Sozialamt im Rathaus aus.

Anke Schröder empfiehlt den Senioren und benachteiligten Menschen der Stadt, sich regelmäßig über neue Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. "Der Oberbergische Kreis hat mit diesen Angeboten Leistungen geschaffen, die wirklich weiterhelfen. Besonders der Fahrdienst ist günstig. Ein vergleichbares Angebot gibt es nicht", sagt sie.

(trei)
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