Radevormwald Familienvater lässt Waffe verschwinden

Radevormwald · Ein Großaufgebot an Polizeibeamten stürmte im vergangenen Jahr das Haus eines bisher unbescholtenen Familienvaters. Er war im Besitz einer illegal gekauften Waffe. Nun erhielt er eine Bewährungsstrafe vor Gericht.

Nie im Leben hätte ein 57-jähriger Radevormwalder damit gerechnet, dass er einmal ins Visier der Polizeifahnder geraten wird, als Angeklagter vor Gericht landet und zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wird.

Doch die Abenteuerlust des Vertriebsmitarbeiters einer Spedition hat genau das bewirkt. Im September 2016 stand plötzlich ein Aufgebot von Polizeibeamten mit schusssicheren Westen und einem Hausdurchsuchungsbefehl vor seiner Tür. Die Polizisten suchten nach einer halbautomatischen Kurzwaffe mit einem Kaliber von neun Millimetern samt Schalldämpfer. Die hatte der 57-jährige Vater und Großvater zweier Enkelkinder kurz zuvor aus Panik im Garten vergraben.

Das ganze Drama begann bereits ein Jahr zuvor, im Oktober 2015. Der Angeklagte berichtete: "Ich war zum Schießen auf einen Schießstand eingeladen worden. Das war der Beginn einer Fehlleitung." Zusammen mit seinem Sohn sei er daraufhin in einen "Abenteuer-Modus" geraten, worauf sein Sohn über das Internet, im sogenannten Darknet, eine Schusswaffe für 950 Euro bestellte.

"Ich bin damals meiner Vorbildfunktion nicht gerecht geworden und habe die Sache einfach laufenlassen", bedauerte der Radevormwalder. Da keine Munition mitgeliefert worden war, lag die Waffe daraufhin unbenutzt in einer Schatulle auf dem Esszimmerschrank der zeitweise getrennt lebenden Ehefrau. "Der Schrank ist 2,20 Meter hoch. Ich habe die Waffe vergessen, bis mein Sohn eines Tages anrief und sagte, dass die Polizei bei ihm vor der Tür stehe", berichtete der Angeklagte weiter. In Panik habe er danach sofort das Loch im Garten gegraben, um die Waffe verschwinden zu lassen. Die Beamten habe er aber bei der Durchsuchung bei ihm sofort zu der Stelle geführt - und auch alles zugegeben. Die Beamten beschlagnahmten die Waffe, ebenso wie einen nicht zertifizierten und damit illegalen Elektroschocker. Die Beamten bemerkten jedoch schnell, dass sie es nichtmit einem "Profikiller" zu tun hatten.

Der Angeklagte zermartert sich seit diesem Vorfall den Kopf: "Mein ganzes Leben ist geradeaus und nun lande ich an diesem Tisch", sagte er von der Anklagebank aus und schüttelte betrübt und ungläubig den Kopf. Der Vernichtung der Waffe und des Elektroschockers stimmte er sofort zu. "Jede Waffe, die vernichtet wird, ist eine gute Waffe", kommentierte er. Der befürchteten Verurteilung wegen eines unerlaubten Besitzes und einer unsachgemäßen Aufbewahrung einer Waffe konnte der Radevormwalder trotz aller guten Einwände nicht entkommen. Zu der achtmonatigen Bewährungsstrafe, die im unteren Bereich des gesetzlichen Strafrahmens liegt, kommt eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro.

"Es geht bei einer Bewährungsstrafe nicht ohne spürbare Sanktionen", erklärte der Richter und fügte hinzu: "Eine Waffe ist und bleibt ein Objekt mit großem Gefährdungspotential." Der Sohn des Radevormwalders wird für den Erwerb der Waffe gesondert angeklagt. Für den Vater hat die Verurteilung große Auswirkungen auch auf seine berufliche Karriere. Ihm droht die Rücknahme einer in Aussicht gestellten Beförderung in die Geschäftsführung, sobald der Eintrag im Führungszeugnis auftaucht.

(heka)
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