Radevormwald Festnahme im Straßenkarneval vor Gericht

Radevormwald · Die Karnevalszeit ist gerade erst vorbei und vielen noch als feucht-fröhliche Angelegenheit in Erinnerung. Am Amtsgericht in Wipperfürth wurde gestern der letzte Fall vom Karneval 2015 aufbereitet. Ein heute 30-jähriger Remscheider hatte sich beim Straßenkarneval in Rade mit Schlägen und Tritten heftig gegen die Festnahme durch die Polizei gewehrt. Die Anklage lautete auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Verhandlung musste jedoch auf unbestimmte Zeit vertagt werden, da die beteiligten Polizeibeamten keine Aussagen machten.

Der Angeklagte schilderte den Fall aus seiner Sicht eher harmlos: Nach dem Karnevalsumzug am 14. Februar habe er mit einer Gruppe von zehn bis 15 Freunden auf dem Plateau am Marktplatz ausgelassen gefeiert. "Es war eine gute Stimmung, wir haben viel getanzt und gelacht", sagte der unter Bewährung stehende Remscheider. Streitereien hätte es dabei nicht gegeben. Irgendwann sei er von einem Polizeibeamten von hinten am Oberarm gepackt worden. "Die Polizisten haben mich in Kreuzfesseln gelegt, über den ganzen Marktplatz getragen und zur Polizeiwache gebracht. Ich habe immer wieder gefragt warum, aber keiner hat mir eine Antwort gegeben", sagte er aus. "Natürlich habe ich mich gewehrt und die Beamten auch genervt. Aber ich hatte keine Gewaltabsichten", beteuerte er. Die Polizei brachte den Remscheider später in die Ausnüchterungszelle nach Wipperfürth. Dort hatte man ihm eine Blutprobe entnommen, die einen Alkoholgehalt von 2,26 Promille ergab. "Klar hatte ich was getrunken, aber ich kann mich noch genau an alles erinnern", sagte der Angeklagte.

Ein Polizeibeamter aus Hückeswagen sagte als Zeuge aus: "Eine weibliche Person hatte sich über den Angeklagten beschwert, da er andere Gäste antanzen und anpöbeln würde." Er habe ihn daraufhin belehrt, dass bei weiteren Beschwerden ein Platzverweis oder auch eine Festnahme drohe. "Der Angeklagte war nicht einsichtig, aber auch nicht aggressiv", sagte er aus.

Die beiden Polizeibeamten, die den Angeklagten später festnahmen, machten von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern, da der Angeklagte gegen sie Anzeige erstattet hatte.

Vom eingeleiteten Ermittlungsverfahren erfuhren die beiden Beamten jedoch erst im Zeugenstand. Alle restlichen Entlastungszeugen, alles Freude des Angeklagten, mussten daraufhin unverrichteter Dinge die Heimreise antreten. Wenn das Ermittlungsverfahren gegen die Beamten abgeschlossen ist und sie dann bereit sind, vor Gericht auszusagen, wird das Verfahren gegen den Remscheider fortgesetzt. "Ohne die Aussage der Beamten kommen wir hier nicht weiter", sagte der Richter. Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Auflage war der Angeklagte nicht einverstanden.

(heka)
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