Radevormwald Für Beleidigung von Polizisten muss Rader 1800 Euro zahlen

Radevormwald · Die Berichte über respektloses und aggressives Verhalten gegenüber Polizeibeamten und Rettungskräften im Einsatz häufen sich. Die Verrohung im Umgang ist nicht nur ein Phänomen in den Großstädten, es gibt sie längst auch im ländlichen Raum. Laut dachte darüber jetzt ein Staatsanwalt bei einem Prozess am Amtsgericht Wipperfürth nach: "Irgendwie scheint unsere Gesellschaft die richtigen Koordinaten verloren zu haben. Niemand muss in unserem Rechtsstaat angesichts von Polizeibeamten die Hände an die Hosennaht legen - aber da läuft gerade schwer was aus dem Ruder."

Anlass dieser Gedanken war der Fall eines 39 Jahre alten Radevormwalders. Er musste sich wegen Beleidigung vor dem Strafrichter verantworten. Die Vorgeschichte: An einem Abend im Juli vorigen Jahres war in der Wohnung des 39-Jährigen eine Familienfeier ziemlich schief gelaufen: Es kam zum Streit unter Gastgebern und Gästen, und es wurde sehr laut. Nachbarn riefen die Polizei, weil deren sonntägliche Nachtruhe gestört wurde. Als gleich zwei Polizeistreifen eintrafen, war's schon wieder ruhig geworden: Die Gäste hatten das Haus verlassen, der 39-Jährige war allein in der Wohnung. Die Beamten ermahnten ihn, wie bei Einsätzen dieser Art üblich, ab sofort Ruhe zu bewahren - und damit hätte eigentlich alles gut sein können.

Doch der 39-jährige Facharbeiter hatte, vom vorangegangenen Familienstreit her immer noch wütend, nicht die geringste Lust, sich zu beruhigen. Weil er seine Aggressionen nicht mehr an den schon abgezogenen Verwandten auslassen konnte, beschimpfte er kurzerhand die Polizeibeamten übelst. Die stellten später Strafantrag. Dazu sagte einer der als Zeugen geladenen Polizisten nun in der Hauptverhandlung: "Wir sind es ja gewohnt, dass wir bei Einsätzen beleidigt werden, und wenn uns jemand 'Scheißbullen' nennt, ignorieren wir das. Aber das ging doch schon weit über das übliche Maß hinaus." Vor allem einer Kollegin gegenüber sei der 39-Jährige "verbal völlig ausgerastet".

Er könne sich nicht erinnern, was er an dem Abend genau gesagt habe, zumal er auch betrunken gewesen sei, sagte der Radevormwalder auf Nachfragen des Richters aus. Er sei damals eben, bedingt durch den Streit zuvor, "ein bisschen geladen" gewesen. Dass das sein Verhalten in keiner Weise entschuldige, hielt der Richter dem Angeklagten vor: "Als erwachsener Mann muss man sich im Griff haben - und wenn das nicht so ist, dann muss man eben auch die Konsequenzen tragen."

Diese Konsequenzen sind nun für den Radevormwalder, der als Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma ein nur geringes Einkommen hat, schmerzlich spürbar: Entsprechend dem Antrag des Staatsanwaltes verurteilte der Richter den wegen Körperverletzung und Bedrohung vorbestraften Familienvater wegen der Beleidigungen zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätze zu jeweils 30 Euro). In der Urteilsbegründung sagte er: "Es gibt keine Entschuldigung dafür, Leute, die nur ihren Job machen, wie es die Polizeibeamten bei diesem Routineeinsatz wegen Ruhestörung getan haben, derartig anzugehen und zu beleidigen." - Der Radevormwalder nahm das Urteil an, es ist damit rechtskräftig.

(bn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort