Radevormwald Gaspistole in einem Linienbus löst Alarm aus

Radevormwald · Weil er mit einer Gaspistole im Bus hantierte, warf die Anklage dem Rader Verstoß gegen das Waffengesetz vor.

Eigentlich lebe er sehr gerne in Radevormwald. Abends und nachts fühle er sich - "vor allem wegen der vielen Asylbewerber" - inzwischen aber nicht mehr sicher auf den Straßen der Stadt: Das sagte ein 44 Jahre alter arbeitsloser Maurer jetzt als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Wipperfürth aus. Im Februar hatte er deshalb in Wuppertal eine Gaspistole und Platzpatronen gekauft, "wirklich nur zum Selbstschutz", wie er beteuerte. Damit habe er mögliche Angreifer abschrecken wollen: "Da macht's doch nur einmal bumm und dann sind die weg, dachte ich."

Der Kauf der Waffe war legal. Ohne "Kleinen Waffenschein", den er nicht besitzt, hätte er sie jedoch nicht mit sich führen dürfen. Das war dem Mann aber offenbar nicht bewusst gewesen, als er schon auf der Heimfahrt von Wuppertal nach Radevormwald im Linienbus die Gaspistole samt Munition aus der Verpackung holte. "Da hat mich einfach die Neugier übermannt, ich wollte mir das nochmal genau angucken", sagte er zur Begründung aus. Ein anderer Fahrgast bekam das mit und alarmierte zutiefst erschrocken die Polizei, denn die Gaspistole sah einer scharfen Schusswaffe zum Verwechseln ähnlich.

Bei der Polizei löste der Anruf Terror-Alarm aus, wie ein Beamter dem völlig überraschten Maurer vorhielt, nachdem die Busfahrt beendet und der 44-Jährige ausgestiegen war. "Da ist mir erst bewusst geworden, dass das eine ziemlich bekloppte Idee war, das Ding im Bus auszupacken", räumte er nun vor dem Richter ein.

Lange Freude hatte er jedenfalls nicht daran: Die Polizei hatte Gaspistole und Munition an Ort und Stelle sichergestellt. "War ja vielleicht auch besser so", kommentierte der Rader das nun nachträglich. Es sei eben alles "ein bisschen dumm gelaufen" an dem Tag. Inzwischen habe er lange nachgedacht und wolle seine Pistole jetzt auch gar nicht mehr wiederhaben.

Dass Dummheit nicht vor Strafe schützt, machten Staatsanwalt und Richter dem Angeklagten klar. Zwar sei grundsätzlich bei Fahrlässigkeit eine Einstellung des Strafverfahrens möglich - nicht aber in diesem Fall. Der Grund dafür: Der Mann hat ein langes Vorstrafen-Register und auch schon Haftstrafen abgesessen. Zurzeit steht er noch unter Führungsaufsicht. "Da können Sie sich wirklich gar nichts mehr erlauben, ohne dass die Justiz reagiert, nicht mal eine blöde Idee, wenn die illegal ist."

Das Urteil lautete auf 900 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze à zehn Euro). Frage des Verurteilten, der von Hartz IV lebt und die Strafe nicht zahlen kann: "Darf ich das vielleicht abarbeiten?" Die Staatsanwaltschaft wird ihm die Möglichkeit, ersatzweise gemeinnützige Arbeit zu leisten, wie er es auch nach früheren Straftaten schon getan hatte, einräumen. Der Radevormwalder nahm das Urteil daraufhin an, es ist damit rechtskräftig.

(bn)
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