Radevormwald Geldstrafe für Nötigung im Straßenverkehr

Radevormwald · Motorradfahrer kennen das: Sie werden von Autofahrern übersehen, die nehmen ihnen die Vorfahrt - und wenn's gut abläuft, passiert nichts. Das ist eine Alltagssituation auf den Straßen. Nicht alltäglich ist es, wenn sich die Situation so hochschaukelt, dass die Beteiligten sich später in einem Strafprozess wiedertreffen.

Das war nun am Amtsgericht in Wipperfürth für einen 67-jährigen Motorradfahrer aus Wuppertal und eine 50-jährige Autofahrerin aus Remscheid der Fall. Der Anklagevorwurf gegen den Rentner: Nötigung und Körperverletzung. Einen Strafbefehl hatte der Mann deshalb bereits von der Staatsanwaltschaft bekommen, dagegen aber Einspruch eingelegt. So ging es nun vor Gericht darum zu klären, was an einem trüben Sonntagmorgen im Herbst tatsächlich vorgefallen war auf der Bundesstraße in Radevormwald.

Klar wurde schnell: Im Kreisverkehr kurz vor Rädereichen hatte die Autofahrerin dem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen, das aber wohl selbst nicht realisiert - jedenfalls hupte sie mit Nachdruck. Zu dem, was danach geschah, gab's dann zwei Versionen: Der Angeklagte sagte aus, von der Frau im Kleinwagen mehrfach auf der weiteren Fahrt bis Rädereichen abgedrängt worden zu sein, dabei habe sie ständig weiter gehupt. Er habe überhaupt nicht begriffen, was sie ihm dadurch mitteilen wollte. Nach Darstellung der als Zeugin geladenen Frau war's genau anders herum: Der Motorradfahrer habe versucht, sie von der Straße abzudrängen, sie sei verängstigt und in Not gewesen.

Von Rädereichen aus waren dann beide auf die B 483 in Richtung Hückeswagen abgebogen. Die Frau hielt schließlich an einer Bushaltebucht an, der Motorradfahrer kurz vor ihr. Er ging zum Auto der Frau, um sie zur Rede zu stellen. Die 50-Jährige habe aber nur geschrien, ein Gespräch sei nicht möglich gewesen, sagte der Rentner aus. Tatsächlich habe sie große Angst gehabt, eine Freundin sei in ähnlicher Situation ums Leben gekommen, als ein Mann ihre Autotür aufgerissen und sie erstochen habe. Diese Bilder habe sie vor Augen gehabt, sagte die Frau.

Der Kradfahrer hatte jedenfalls kein Messer bei sich, der Frau geschah nichts. Zwar gab der Rentner ihr einen Klaps auf die Hand, als sie die Autotür wieder schließen wollte, verletzt worden war sie dabei aber eigenen Angaben zufolge nicht. Danach erstattete sie Anzeige bei der Polizei gegen den Wuppertaler.

Ein Vorfall, zwei Geschichten dazu. Ausschlaggebend war im Prozess letztlich die Aussage einer unabhängigen Zeugin. Die Radevormwalderin war mit ihrem Pkw hinter der 50-Jährigen gefahren. Sie bestätigte im Wesentlichen deren Aussage. Der Richter sah danach die angeklagte Nötigung als erwiesen an. Das Urteil: 600 Euro Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot. Damit blieb er an der untersten Grenze des Strafrahmens. Das milde Urteil begründete der Richter damit, dass der Rentner nicht vorbestraft und laut Zentralregister auch im Straßenverkehr noch nie unangenehm aufgefallen ist. Im Verfahren selbst hatte er überdies nicht den Eindruck eines unbeherrschten Verkehrs-Rambos hinterlassen.

(RP)
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