Radevormwald Gesetz nimmt Vermieter in die Pflicht

Radevormwald · Die Vereinheitlichung des Melderechts bringt drei wesentliche Neuerungen mit sich. Für Vermieter besteht ab sofort eine Mitwirkungspflicht. Christoph Grimlowski vom Bürgerbüro sagt: "Es gibt zudem viele Änderungen im Detail."

Seit gestern gilt bundesweit ein neues Bundesmeldegesetz, das das bisherige Recht vereinheitlicht. Nach Angaben des Gesetzgebers soll es unter anderem die Bürokratiekosten senken, Verwaltungsabläufe vereinfachen und die Daten der Bürger besser schützen. "Wie das in der Praxis für uns als Verwaltung, aber auch für die Bürger aussehen wird, wird sich noch zeigen", sagt Christoph Grimlowski vom zuständigen Fachbereich Soziales und Ordnung. Das neue Gesetz bringt drei Änderungen mit, auf die sich Mieter und Vermieter künftig einstellen müssen.

An- und Ummeldung Eine der wichtigsten Änderungen im neuen Bundesmeldegesetz betrifft die Frist zur An- und Ummeldung sowie gegebenenfalls auch zur Abmeldung. Denn diese hat sich von bislang einer auf nunmehr zwei Wochen verlängert.

Mitwirkungspflicht Eine zweite wesentliche Änderung, die das neue Bundesmeldegesetz nach sich zieht, ist vor allem für Vermieter von großer Bedeutung: Ab sofort besteht für jeden Wohnungsgeber eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Für Vermieter bedeutet das konkret, dass sie künftig jeden Ein- und Auszug auf einem Formular schriftlich bestätigen müssen. Bleiben sie untätig, droht ihnen im schlimmsten Fall ein Bußgeldbescheid. Das Formular kann ab sofort auch über die Internetseite der Stadt heruntergeladen werden. Bislang bestand für Vermieter kein Zwang, einen Ein- oder Auszug zu bestätigen. Allerdings gab es diese Pflicht früher schon einmal, wurde aber 2002 abgeschafft. In der Folge konnte sich jede Person in jeder Wohnung anmelden, ohne dass die Behörde prüfen konnte, ob die Person dort tatsächlich wohnt oder wohnen darf. Um Scheinanmeldungen einen Riegel vorzuschieben, wird nun die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt.

Melderegisterauskünfte Die dritte entscheidende Neuerung bezieht sich auf Auskünfte aus dem Melderegister. Denn fortan wird jede einfache Auskunft wie Name, Vorname oder Adresse aus dem Melderegister dokumentiert. Das gilt auch für telefonisch erteilte Auskünfte. Diese Änderung hat zur Folge, dass jeder Bürger künftig Anspruch darauf hat, sich anzeigen zu lassen, wer sich über ihn informiert hat. "Es gibt viele Änderungen im Detail", sagt Christoph Grimlowski.

Bisher war das Meldewesen in seinen wesentlichen Grundzügen im Melderechtsrahmengesetz geregelt. Daneben haben die einzelnen Bundesländer eigene landesrechtliche Bestimmungen zum Meldewesen erlassen, die die rahmenrechtlichen Vorgaben umsetzten. Mit der Verwirklichung der Rechtseinheit im Meldewesen werden erstmals bundesweit geltende Vorschriften für die Bürger sowie für die Behörden geschaffen, heißt es auf der Internetseite der Stadt. Damit ist und bleibt das Meldewesen zentraler Dienstleister für die Bereitstellung von Daten vor allem für den öffentlichen Bereich, wie beispielsweise für die Vorbereitung von Wahlen.

(sb)
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