Radevormwald Härtere Linie gegen Pöbeln und Betteln

Radevormwald · Die Verwaltung verschärft die Ordnungssatzung: So wird aggressives und betrügerisches Betteln ausdrücklich untersagt. Auch die Belästigung durch eine schwer alkoholisierte Klientel soll damit künftig gezielter geahndet werden können.

 Am Busbahnhof gab es in der Vergangenheit zeitweise Probleme mit Pöblern. Um gegen solche Zeitgenossen vorzugehen, soll die Ordnungsbehördliche Verordnung nun ergänzt werden. Das betrifft auch fragwürdige Methoden, von gutherzigen oder eingeschüchterten Passanten Geld zu sammeln.

Am Busbahnhof gab es in der Vergangenheit zeitweise Probleme mit Pöblern. Um gegen solche Zeitgenossen vorzugehen, soll die Ordnungsbehördliche Verordnung nun ergänzt werden. Das betrifft auch fragwürdige Methoden, von gutherzigen oder eingeschüchterten Passanten Geld zu sammeln.

Foto: wolfgang scholl (archiv)

Das hat jeder schon einmal erlebt: Eine unbekannte Person nähert sich und bittet um Geld, wird schließlich zudringlich, ja bedrohlich. Oder das: Betrunkene, die an einer Bushaltestelle oder auf einer Parkbank sitzen, grölen den Vorübergehenden anzügliche Sprüche hinterher.

Die Stadt Radevormwald will nun ihr Regelwerk für Sicherheit und Benehmen in der Öffentlichkeit verschärfen - besser gesagt: präzisieren. Denn in der "Ordnungsbehördlichen Verordnung", wie diese Satzung offiziell heißt, sind die oben genannten Fälle nicht ausdrücklich erwähnt. Das mache es für Ordnungskräfte schwierig, richtig durchzugreifen, sagt Jochen Knorz, Leiter des Ordnungsamtes.

Im Haupt- und Finanzausschuss am kommenden Dienstag, 10. April, wird die Politik über den neuen Satzungsentwurf beraten. Es gibt Änderungen in mehreren Bereichen, doch bei der öffentlichen Ordnung fallen sie besonders ins Auge.

Hier einige Handlungen, die künftig untersagt sein sollen: • aggressives Betteln, etwa durch Anfassen, Festhalten, Versperren des Weges • Betteln unter Vortäuschen von Behinderungen, Krankheiten oder Notlagen • Betteln unter Zuhilfenahme von Kindern und Tieren, um Mitleid zu erregen • das "Vortäuschen von künstlerischen Darbietungen" • Störungen unter Alkoholeinwirkung (obszöne Gesten, lautstarke Äußerungen) • Herumliegenlassen von Flaschen, Gläsern und deren Bruchteilen

Nun mag mancher einwenden, eine Krankheit könne man den Leuten nicht immer ansehen und der Wert künstlerischer Darbietungen sei Geschmackssache. Und sind das Betteln oder Straßenmusik denn bald ganz und gar aus der Stadt verbannt? "Das Betteln ohne Belästigung von Passanten wird weiter erlaubt sein", sagt Jochen Knorz. Was die Straßenmusik angeht, lasse man die Musikanten üblicherweise etwa 20 Minuten gewähren, sorge dann aber dafür, dass sie ihren Standort wechseln, damit nicht die gleiche Nachbarschaft stundenlang beschallt wird.

Doch was ist der Anlass für die neuen Regeln? Zumindest nicht der, sagt Jochen Knorz, dass in der Stadt jüngst die öffentlichen Sitten dramatisch in Verfall geraten sind. "Wir hatten allerdings in den vergangenen Jahren zeitweise Probleme mit einer Klientel, die sich am Busbahnhof traf", räumt er ein.

Doch vor allem handle es sich um einen verwaltungstechnischen Akt. "Zum einen hält eine solche Verordnung maximal 20 Jahre. Die aktuelle Satzung ist bereits etwa 15 Jahre alt, also spricht einiges für eine neue."

Zum anderen, erläutert Knorz, sind die Änderungen ein Teil des Kooperationsprogramms für die öffentliche Ordnung, das im vergangenen Jahr vom Kreis, der Polizei und einzelnen Kommunen begonnen wurde. "Damit nicht jede Stadt ihre eigene Satzung hat, ist es ratsam, diese Verordnungen einander anzugleichen", sagt der Amtsleiter.

Im Rahmen dieser Ordnungspartnerschaft hat die Verwaltung bereits ein neues Dienstfahrzeug erhalten. Nach der Absage eines Bewerbers im Januar gibt es nun zwei neue Mitarbeiter für den Ordnungsdienst. "Einer davon ist gerade erst eingestellt worden", sagt Knorz. Beide werden im Rahmen von kreisweiten Schulungen auf ihre Aufgaben vorbereitet, bevor sie dann die Radevormwalder Bürger vor Belästigungen bewahren.

(s-g)
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