Radevormwald Hanfpflanzen-Besitzerin (27) mit Auflage verwarnt

Radevormwald · Privatpersonen dürfen in Deutschland nur mit Genehmigung "Nutzhanf" anbauen, egal ob die Pflanze männlich oder weiblich ist. Ohne Genehmigung ist die Aufzucht der Hanfpflanze ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und wird von der Polizei und der Justiz verfolgt.

"Die Genehmigung gibt es aber nur für große Plantagen", sagte der Richter am Wipperfürther Amtsgericht, im Strafverfahren gegen eine 27-jährige Radevormwalderin. Diese hatte im Oktober 2014 und im August 2015 versucht, zwei Cannabispflanzen in ihrer Wohnung und auf dem Balkon zu züchten.

"'Versucht' ist der richtige Ausdruck", sagte die Angeklagte, die bis dato ein straffreies Vorleben geführt hatte. Auf den Fotos, die dem Gericht vorlagen, waren nur mickrige Pflanzen zu erkennen. "Es war der Versuch, konsumfähiges Marihuana zu züchten. Die Pflanzen waren noch nicht in dem Status, in dem man etwas damit anfangen kann", bewertete auch der Richter den eher dürftigen Zuchtversuch. Dennoch bleibt der Anbau von Cannabispflanzen eine Straftat.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den zweimaligen Anbau eine Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro, was eine stolze Summe von 1800 Euro ergibt.

Die Angeklagte war geschockt und fast sprachlos in Anbetracht der in Aussicht stehenden Strafe. "Ich find's extrem hoch", merkte sie schüchtern an.

Dieser Ansicht war offensichtlich auch der Richter. Sein Urteil beschränkte sich auf eine Verwarnung mit Auflage. Die Verwarnung beinhaltet eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro, somit also 900 Euro, die nur dann zu zahlen sind, wenn die Hotelfachfrau innerhalb der zweijährigen Bewährungszeit erneut straffällig wird. Als Auflage muss sie allerdings 200 Euro an das Tierheim in der Nachbarstadt Wipperfürth zahlen.

Auf die Herausgabe der konfiszierten Pflanze verzichtete die Radevormwalderin indes freiwillig.

(heka)
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