Radevormwald Hoher Sicherheitsstandard bei Schützen

Radevormwald · Der Bundestag hat das Waffengesetz verschärft. In den Schützenvereinen sind sichere Waffenschränke längst Praxis.

 Auch sie gehören außerhalb des Wettkampfs hinter Schloss und Riegel: Luftpistole, Sportpistole, Scheibenpistole und Kleinkalibergewehr.

Auch sie gehören außerhalb des Wettkampfs hinter Schloss und Riegel: Luftpistole, Sportpistole, Scheibenpistole und Kleinkalibergewehr.

Foto: Hertgen (Archiv)

Dass Waffen nicht in Kinderhände gehören, ist allgemein bekannt. Auch, dass sie besonders gesichert aufbewahrt werden müssen, um Missbrauch und Unfällen vorzubeugen. Dass es dennoch immer wieder zu tragischen Unfällen kommt, gehört ebenfalls zur Realität - und das beileibe nicht nur in den USA mit ihren laxen Waffengesetzen. Diese sind mit der Situation in Deutschland nicht ansatzweise zu vergleichen, dennoch hat der Bundestag jetzt eine Verschärfung des Waffengesetzes verabschiedet. Sie sieht vor allem eine Änderung der Aufbewahrungsbedingungen der Waffen vor. Die mussten allerdings schon immer in speziellen Waffenschränken aufbewahrt werden.

Für den Schützenverein ändert sich nichts, Schützenchef Stefan Lorse kann für seinen Verein Entwarnung geben. "Wir müssen ebenfalls keine neuen Schränke anschaffen. Wir haben zwar nicht die höchste Stufe, waren aber immer schon weit über dem gesetzlich vorgeschriebenen Standard." Für Lorse ist die Gesetzesänderung eine gute Sache. "Ich habe dafür großes Verständnis. Alles, was der Sicherheit dient und umsetzbar ist, sollte auch getan werden." Im Schützenverein werde ein gewissenhafter Umgang mit der Waffe gepflegt. "Es muss mit all denen gesprochen werden, die das nicht tun", betont Lorse.

Es gibt jedoch verschiedene Sicherheitsstandards. Und da greift die maßgebliche Gesetzesänderung - allerdings auch nicht in jedem Fall. Im Mai 1995 wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass Waffen in Behältnissen der Sicherheitsstufen A und B aufbewahrt werden müssen. Ab sofort müssen die Schränke der Sicherheitsstufe 0 entsprechen - diese müssen bis zu 200 Kilogramm schwer sein. Darin dürfen die Besitzer unbegrenzt viele Langwaffen und bis zu fünf Kurzwaffen samt Munition aufbewahren. Sind die Schränke mehr als 200 Kilogramm schwer, dürfen bis zu zehn Kurzwaffen samt Munition und unbegrenzt viele Langwaffen darin aufbewahrt werden. Eine unbegrenzte Zahl beider Waffenarten darf schließlich in Schränken der Sicherheitsstufe I enthalten sein.

Die 4432 Waffenbesitzer im Oberbergischen Kreis müssen hingegen nur dann einen neuen Schrank kaufen, wenn sie etwa einen alten Schrank erben. Sogenannte Bestandsschränke, die die bis zur Gesetzesänderung geltenden Sicherheitsstandards erfüllt haben, müssen dagegen nicht ausgetauscht werden. "Insgesamt haben die Waffenbesitzer im Kreis 24.213 erlaubnispflichtige Schusswaffen, ein Drittel davon sind Kurzwaffen", sagt Polizei-Sprecher Michael Tietze.

Für die Schützenvereine in Radevormwald und Hückeswagen und ändert sich ebenfalls nichts. Bernd Lömker, Vorsitzender der Rader Schützen, sagt: "Bei uns im Schützenhaus gibt es bereits Schränke mit der höchsten Sicherheitsstufe. Es mag aber durchaus Vereine geben, die jetzt nachbessern müssen." Und natürlich müsse jeder Schützenbruder und jede Schützenschwester zu Hause selbst dafür sorgen, dass die Schränke den gesetzlichen Standards genügen.

Ebenfalls neu ist, dass nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung eine zwölfmonatige Straffreiheit bei der Abgabe von illegal besessenen Waffen an die Polizei gilt. "Wir bekommen immer wieder mal solche Waffen übergeben. Meistens sind das dann aber Fundwaffen, etwa aus dem Nachlass eines verstorbenen Onkels oder Großvaters", sagt Tietze. Dass allerdings illegale Waffen von ihren Besitzern abgegeben würden, komme nur selten vor. Im Einzelfall seien durchaus Strafverfahren eingeleitet worden.

Für die Polizei ändert sich durch die Verschärfung des Gesetzes nichts. "Wir werden auch weiterhin anlassbezogen und stichprobenartig vor Ort zu Hause die Aufbewahrung kontrollieren", unterstreicht Tietze.

(RP)
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