Radevormwald Ist der Ausweis ungültig, droht Verwarngeld

Radevormwald · Wer seinen Personalausweis nicht rechtzeitig erneuern lässt, der muss mit einem Verwarngeld rechnen. "Wenn jemand vorsätzlich oder leichtfertig keine gültigen Ausweispapiere besitzt, begeht er nach dem Personalausweisgesetz eine Ordnungswidrigkeit", erklärt Christoph Grimlowski vom Fachbereich Soziales und Ordnung.

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Foto: dpa, spf hoh jhe

Wer seinen Personalausweis nicht rechtzeitig erneuern lässt, der muss mit einem Verwarngeld rechnen. "Wenn jemand vorsätzlich oder leichtfertig keine gültigen Ausweispapiere besitzt, begeht er nach dem Personalausweisgesetz eine Ordnungswidrigkeit", erklärt Christoph Grimlowski vom Fachbereich Soziales und Ordnung.

Die dafür aufgebrummten Kosten steigen, je länger der Ausweis abgelaufen ist. Grimlowski hat durchaus Verständnis dafür, dass nicht jeder im Kopf hat, wann sein Ausweis ablaufen wird. "Deswegen schreiben wir die Rader sechs bis acht Wochen vor Ablauf an und informieren sie." Weigert sich aber dennoch jemand, seine Papiere erneuern zu lassen, würde ein Verfahren eingeleitet. "Dann wird es wegen der Gebühren nur noch teurer", sagt Grimlowski.

Sind bei der Neubeantragung weniger als drei Monate seit Ablauf des alten Ausweises vergangen, beträgt das Verwarngeld zehn Euro. Bei weniger als sechs Monaten erhöht es sich auf 15 Euro, bei bis zu einem Jahr sind es 25 Euro, danach 35 Euro. Kein Verwarngeld erheben hingegen andere Städte und Gemeinden wie etwa Hückeswagen.

Das Personalausweisgesetz besagt, dass jede Person ab ihrem 16. Geburtstag ein gültiges Ausweisdokument besitzen muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand einen Personalausweis oder einen Reisepass hat - so lange einer davon gültig ist. "Besitzt jemand beide, und der Perso läuft ab, während der Reisepass noch gültig ist, ist alles in Ordnung", erklärt Grimlowski.

Für Situationen, in denen jemand sehr schnell einen gültigen Ausweis braucht - etwa für die Zulassung eines Autos - stellt das Bürgerbüro einen vorläufigen Personalausweis aus, der sofort mitgenommen werden kann. Er kostet zehn Euro und ist gültig, bis das Originaldokument eintrifft. Eine Mitführpflicht des Ausweises oder Reisepasses besteht in Deutschland nicht.

(emy)
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