Radevormwald Jugendstrafe zeigt Wirkung bei 19-Jährigem aus Rade

Radevormwald · Sanktionen im Jugendstrafrecht sollen einen erzieherischen Charakter haben. Welche positiven Auswirkungen das haben kann, zeigte sich jetzt bei der Strafverhandlung eines 19-jährigen Radevormwalders. Bei einer vorherigen Verhandlung am Wipperfürther Amtsgericht vor einigen Monaten war er mit 60 Sozialstunden verwarnt worden. Diese Stunden leistete er in einer Friedhofsgärtnerei ab. "Ich kann da ein halbes Jahr zur Probe bleiben und habe dann die Chance auf Übernahme", berichtete der Angeklagte dem Richter. Sein Pflichtverteidiger zeigte sich erfreut über diese Entwicklung: "Das war eine super Auflage. Das Angebot bietet ihm eine Perspektive."

Jetzt stand der junge Mann jedoch wieder vor Gericht, diesmal wegen Bedrohung einer jungen Bekannten. Im Oktober 2015 geriet er mit der jungen Frau auf einem Parkplatz in der Innenstadt in Streit, weil sie ihn bei seiner Freundin schlecht machen wollte. Dabei habe er ihr gedroht, sie umzubringen. Ein Anwohner verfolgte den lautstarken Streit und rief die Polizei.

Der Angeklagte bestritt den Vorfall nicht. "Ich werde schnell eifersüchtig, da habe ich überreagiert. Mir ist der Satz rausgerutscht, weil ich so wütend und angetrunken war", sagte er. Der Mann legte dem Gericht den Ausdruck einer E-Mail vor, in der er sich bereits bei der Geschädigten entschuldigt hatte. Im Gericht wiederholte er seine Entschuldigung gegenüber der Bekannten, die als Zeugin geladen war.

Der Betreuer des Angeklagten kennt die Probleme seines Schützlings: "Verlustängste und Eifersucht sind große Themen. Er macht seitdem aber einen großen Bogen um harte alkoholische Getränke", gab er an. Die Jugendgerichtshilfe äußerte sich sehr positiv über den 19-Jährigen: "Er kommt aus einem sehr schwierigen Elternhaus, hatte eine schwere Schulzeit, hat es aber doch hingekriegt und ist auf jede ihm angebotene Hilfe eingegangen. Er ist ein gutes Beispiel dafür, wie man trotz ganz viel Stolpern gerade stehen bleiben kann."

Staatsanwalt und Richter waren sich einig, das Verfahren unter Berücksichtigung der vorherigen Verurteilung einer späteren Tat ohne Auflage einzustellen. "Das macht Sinn, weil Sie inzwischen Fuß gefasst haben", begründete der Staatsanwalt. Zudem wäre die Strafe angesichts der vorherigen nicht mehr ins Gewicht gefallen, wie der Richter betonte. Der junge Mann hofft nun, dass es mit dem Ausbildungsplatz bei der Gärtnerei klappt. "Ich werde mir auf jeden Fall weiter Mühe geben", beteuerte er.

(heka)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort