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Betreuungsgeld Kreis hat Antragsformulare eingezogen

Radevormwald · Nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidung getroffen hatte, erwartet die Kreisverwaltung jetzt viele Anfragen von Eltern.

Die Anordnung kam prompt: Kaum hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Betreuungsgeld gekippt, folgte die Anordnung der Bezirksregierung Köln an die auch für Radevormwald zuständige oberbergische Kreisverwaltung in Gummersbach, die Antragsformulare sofort zu sperren und keinerlei neuen Vorgänge mehr zu bearbeiten.

"Die Kollegen wurden angewiesen, keine Anträge mehr zu bewilligen", sagte Kreis-Pressesprecher Philipp Ising auf BM-Anfrage. Damit steht fest: Wer bislang keinen Stempel auf seinem Antrag vorweisen kann, bekommt kein Betreuungsgeld mehr. Die finanzielle Hilfe sollte jene Eltern belohnen, die für ihre Kinder zu Hause bleiben und nicht in eine Kindertagesstätte geben.

In Radevormwald gab es nach Angaben von Sozialdezernentin Ute Butz höchstens zwei bis drei Elternpaare, die sich überhaupt über das Betreuungsgeld informieren wollten. "Entweder alle anderen wussten, dass der Kreis zuständig ist, und sie haben sich gleich dort die entsprechenden Informationen geholt, oder aber die Resonanz auf das Betreuungsfeld war eben nicht sonderlich groß", sagte sie. Beim Oberbergischen Kreis wurden nach Angaben von Ising im Zeitraum zwischen dem 1. August 2013 und dem 31. Mai 2015 insgesamt 3000 Anträge von Eltern bewilligt - das entspricht etwa 2,9 Millionen Euro, die vom Kreis an die Mütter und Väter gezahlt wurden.

Damit ist nun erst einmal Schluss. Weitere Anordnungen der Bezirksregierung lagen bis gestern in Gummersbach noch nicht vor, teilte Ising mit. Er geht davon aus, dass die bereits bewilligten Anträge - seit August 2014 werden 150 Euro an Betreuungsgeld gezahlt - auch weiter ausbezahlt werden. "Für den jeweils im Antrag angegebenen Zeitraum", sagte der Kreissprecher. In Gesprächen mit Kritikern und Befürwortern habe er immer wieder zwei unterschiedliche Meinungen vernommen: "Die einen, die das Betreuungsgeld als Ergänzung zur klassischen Betreuung in einer Kindertagesstätte sehen, und die anderen, die in dem Geld eine Schwächung des Produktes Kita sehen", sagte er.

Die oberbergische Kreisverwaltung stellt sich nun auf eine Vielzahl an Anfragen betroffener Eltern ein. "Wir sind zwar ausführendes Organ beim Betreuungsgeld und mithin sicher auch der richtige Ansprechpartner, können aber nicht viel tun", sagte Ising.

(RP)
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