Radevormwald Land lässt die Stadt auf den Kosten der Inklusion sitzen

Radevormwald · Die Stadt Radevormwald gehörte zu den Beteiligten einer Sammelklage gegen die neuen Regeln der Inklusion des Landes. Die Klage wurde am Dienstag vor dem Landesverfassungsgerichtshof als unzulässig zurückgewiesen. Die Stadt hatte sich der Klage über den Städte- und Gemeindebund angeschlossen. "Wir können das jetzt nicht ändern", sagt der Beigeordnete Frank Nipken.

Radevormwald: Land lässt die Stadt auf den Kosten der Inklusion sitzen
Foto: Hertgen Nico

Zusammen mit den Kommunalpolitikern und den Juristen des Städte- und Gemeindebundes soll jetzt überlegt werden, wie man weiter vorgehen will - und, ob es sich lohnt, den weiteren Rechtsweg zu beschreiten. Dabei erklärt Nipken, der auch als Kämmerer für die städtischen Finanzen zuständig ist, die missliche Situation für die Stadt. Das Land hat den Weg beschritten, inklusive Arbeit in den Schulen zu fördern und Kindern und Jugendlichen zu helfen, eine Regelschule zu besuchen. "Der Ansatz ist sehr gut, nur lässt uns das Land bei der Ausführung massiv im Stich", sagt Nipken.

Vier Kinder profitieren derzeit in der Stadt von der neuen Regelung. Sie können mit Hilfe ihrer Integrationsbegleiter eine der Radevormwalder Regelschulen besuchen. Die Kosten für die Betreuung der Kinder, damit sie in den Unterricht integriert werden können, betragen pro Jahr etwa 120.000 Euro. "Davon erhalten wir vom Land 35.000 Euro erstattet", hat Nipken errechnet. Die restlichen Mittel muss die Stadt in Zukunft jedes Jahr aus dem städtischen Haushalt zuschießen.

Das sei für den Haushalt einer Kleinstadt ein großer Posten, sagt Nipken. Die an sich sehr gute Arbeit werde vom Land initiiert, das Land lasse die Kommunen aber auf einem großen Teil der Kosten sitzen. In der Landesverfassung ist das Konnexitätsprinzip verankert. "Danach können die Städte und Gemeinden erwarten, dass Aufträge, die das Land delegiert, von ihm finanziert werden", sagt der Beigeordnete. Er ist der Auffassung, dass theoretisch der zuständige Landschaftsverband Rheinland für die Kosten der Inklusion aufkommen müsste.

Deshalb will die Stadt jetzt auch erstmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Nipken vermutet, dass perspektivisch durch die Hintertür weitere Kosten auf die Kommunen abgewälzt werden.

(RP)
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