Radevormwald Landwirt kappt Bäume und muss sich vor Gericht verantworten

Radevormwald · Ein trostloses Bild bot der Anblick der Allee zum Kommunalfriedhof im Januar 2015. Viel schöner sieht es auch heute nicht aus. Ein 62-Jähriger hatte eigenmächtig 21 Bäume beschnitten, teilweise sogar fast komplett gefällt.

 Entlang des Wegs zum Kommunalfriedhof gab es im vergangenen Januar einen größeren Kahlschlag mit Schädigung zahlreicher Bäumen.

Entlang des Wegs zum Kommunalfriedhof gab es im vergangenen Januar einen größeren Kahlschlag mit Schädigung zahlreicher Bäumen.

Foto: Moll (Archiv)

Im Mai ließ die Stadt ein Gutachten erstellen, um den Schaden zu benennen. Die Schadensersatzforderung beläuft sich auf mehr als 15.000 Euro. Gestern präsentierte Gutachter Dr. Jürgen Kutscheidt die Ergebnisse vor dem Richter am Amtsgericht Wipperfürth. Dort begann die Verhandlung gegen den Verursacher, einen Landwirt aus Breckerfeld. Der Vorwurf: gemeinschädliche Sachbeschädigung.

Erstmals wurden die Beweggründe öffentlich, die den Landwirt im Ruhestand zur Motorsäge greifen ließen. Durch herabfallende Äste und umgekippte Bäume seien ein Schuppen und ein Zaun auf der angrenzenden, von ihm und seinem Sohn bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche beschädigt worden. Zudem seien zwei Zufahrten komplett zugewachsen gewesen. "Ich habe die Mitarbeiter des Betriebshofes und der Stadtverwaltung immer wieder aufgefordert, die Bäume nicht nur zur Straße, sondern auch zu unserer Seite hin zu beschneiden", sagte der Angeklagte. Dieser Aufforderung sei einmal nachgekommen worden, dann jedoch nicht mehr. "Der Zaun wurde von den Sträuchern so stark eingedrückt, dass die Gefahr bestand, dass die 15 bis 20 Weiderinder auf die stark befahrene Straße liefen. Wir haben den Zaun täglich kontrolliert. Ich konnte nachts schon nicht mehr schlafen", sagte der Angeklagte.

Im September 2014 habe er sich noch einmal schriftlich an die Stadt gewandt und dabei auch die Begleichung der ihm entstandenen Schäden gefordert. Der darauf folgenden Aufforderung der Stadt, die Bäume auf einer Karte zu kennzeichnen, kam er jedoch nicht nach. Im Januar legte der ehemalige Landwirt selbst Hand an. "Ich fühlte mich aus selbstrechtlichen Gründen dazu verpflichtet", sagte er. Ein einfaches Stutzen der Bäume belegten die Fotos vom Tatort nicht. "Salopp gesagt, haben Sie die Bäume bodennah gekappt", befand der Richter.

Der Gutachter erläuterte die Bewertung der Flurschäden. "Ich kann nicht sagen, dass das Straßenbegleitgrün schlecht gepflegt war", lautete sein Fazit. Lediglich ein Baum sei von Fäulnis befallen gewesen. Der Angeklagte war zudem der Ansicht, dass nur drei der gefällten Bäume der Stadt gehörten. "Der Rest sind Grenzbäume auf privatem Grund", sagte er.

Zu einem abschließenden Urteil kam das Gericht nicht. Zunächst müssen die "Eigentumsverhältnisse geklärt werden", bestimmte der Richter. Die Verhandlung soll am 27. Januar fortgesetzt werden. Auch zivilrechtlich muss sich der Breckerfelder noch verantworten.

(heka)
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