Radevormwald Liebesdrama mit letztem Akt vor dem Strafrichter

Radevormwald · Eigentlich hatte eine 27-jährige Erzieherin aus Radevormwald alles selbst in der Hand - aber sie zieht es offenbar vor, sich selbst als tragische Figur zu inszenieren. Das wurde deutlich in einem Prozess vor dem Amtsgericht in Wipperfürth.

Dort wurde der letzte Akt eines Liebesdramas mit der 27-Jährigen in der Hauptrolle aufgeführt. Sie war als Zeugin geladen. Auf dem Stuhl des Angeklagten saß einer von zwei Liebhabern, ein 28 Jahre alter Mann, den sie mit einer Strafanzeige schwer belastet hatte.

Nach den Aussagen der Frau bei der Polizei legte die Anklage dem Mann einen Diebstahl, Sachbeschädigung und Bedrohung zur Last. Demnach war er ohne Wissen seiner Geliebten in deren Wohnung eingedrungen, als sie gerade mit ihren Kindern und ihrem Freund einen Ausflug unternahm. In der Wohnung soll der 28-Jährige den Laptop des Freundes und Widersachers zerstört und dann den PC der Frau mitgenommen haben. Darauf waren auch Nacktfotos der Radevormwalderin gespeichert. Er habe sie später damit erpresst, die Bilder für jeden zugänglich ins Netz zu stellen, wenn sie den anderen Mann nicht endgültig verlasse, hatte die 27-Jährige bei der Polizei zu Protokoll gegeben.

Im Gerichtsverfahren war von dieser Bedrohung keine Rede mehr, nachdem die Frau zwischenzeitlich ihre Strafanzeige auch zurückgezogen hatte. Sie habe lediglich die Sorge gehabt, dass der Liebhaber die Nacktfotos ins Netz stellen könne, sagte die Frau aus. Angedroht habe der Mann ihr das aber nicht. Und auch vom unbefugten Eindringen in ihre Wohnung war vor Gericht keine Rede mehr. Tatsächlich hatte der nun Angeklagte einen Schlüssel dafür. Den hatte die Frau ihm gegeben, nachdem sie sich mehrfach aus Schusseligkeit selbst ausgesperrt hatte: "Alle möglichen Leute haben Schlüssel zu meiner Wohnung, damit ich im Zweifelsfall reinkomme, wenn ich meinen vergessen habe", räumte sie ein.

Blieb am Ende nur die Sachbeschädigung. Der Angeklagte widersprach: "Ich habe den Computer von ihrem Freund nicht zerstört." Und den der Frau habe er vereinbarungsgemäß mitgenommen, um ihn aufzuladen.

Als der Bildschirm des Kontrahenten in die Brüche gegangen war, war allerdings niemand anderes als er in der Wohnung gewesen. Und laut Aussage der Frau hatte er ihr die Zerstörungstat gestanden.

Immerhin: Sie hat dem früheren Geliebten offenbar alles verziehen. Jedenfalls war sie im Sommer, Monate nach dem Geschehen, noch mit dem nun Angeklagten in Urlaub gefahren. Ihr Freund, mit dem sie mittlerweile zusammenlebt, erfuhr davon erst im Gerichtssaal. Inzwischen, so betonte die Frau, sei die "Affäre" mit dem 28-Jährigen aber beendet. Er habe sich für seine Ehefrau entschieden, mit der er einen gemeinsamen kleinen Sohn hat, sie sich für ihren Freund. Über zwei Jahre lang habe sie unglücklich zwischen zwei Stühlen gesessen: "Ich liebte doch beide!" Nun wolle sie das alles hinter sich lassen, sagte die Frau aus, die mit ihrer Anzeige den Strafprozess gegen den Ex-Geliebten erst ins Rollen gebracht hatte.

Der endete mit einer Einstellung des Verfahrens, weil von den ursprünglichen Vorwürfen der Anklage nach den Aussagen der Frau nicht viel übrig geblieben war. Die Auflage: Der 27-Jährige muss zur Schadenswiedergutmachung für den zerstörten PC 500 Euro an seinen früheren Kontrahenten zahlen, außerdem 100 Euro an die Staatskasse.

(bn)
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