Radevormwald Mann (23) wegen Volksverhetzung verurteilt

Radevormwald · Das Schöffengericht in Wipperfürth war davon überzeugt, dass der Rader 2011 an einer Schlägerei bei der Maifeier in Önkfeld beteiligt gewesen ist. Der Täter muss jetzt 3000 Euro an sein Opfer bezahlen.

Mit einer Verurteilung wegen Volksverhetzung, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Waffenbesitz sowie einer Verfahrenseinstellung beendete das Schöffengericht Wipperfürth jetzt den Prozess gegen zwei 23 und 21 Jahre alte Männer aus Radevormwald.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Ältere an einer Schlägerei bei der Maifeier 2011 in Önkfeld beteiligt war. Dabei war ein Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit aus einer Gruppe heraus geschlagen und getreten worden, zudem wurden ausländerfeindliche Parolen skandiert.

Im Mittelpunkt des letzten Verhandlungstages standen die Vernehmung eines weiteren Polizisten und die Plädoyers. Der Beamte gab an, nach fast vier Jahren "nur noch sehr wenige Erinnerungen" an das Geschehen zu haben. Sein Kollege hatte zuvor ausgesagt, einen solchen Einsatz in seinem "gesamten Berufsleben noch nicht erlebt zu haben" und den älteren Angeklagten identifizieren zu können.

Den Jüngeren hatte keiner der zum Prozess geladenen Zeugen belastet - das gegen ihn gerichtete Verfahren wurde bereits vor den Schlussvorträgen eingestellt. Völlig unterschiedlich bewerteten Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Aussagen in Bezug auf den heute 23-Jährigen. Die Anklage sah ihre Vorwürfe "vollumfänglich bestätigt". Der zuerst aussagende Polizist sei glaubwürdig, seine Angaben als Belastungszeuge mit denen des Opfers stimmig.

Die Verteidigung warf dem Beamten vor, seine Erinnerungen "mithilfe des damaligen Protokolls aufgefrischt zu haben, das nachweislich falsch" sei. Wie man einen Einzelnen mitten in der Nacht im Scheinwerferlicht innerhalb einer 20 Personen großen Gruppe eindeutig erkennen wolle, sei aus Sicht der Verteidigung wenig überzeugend. Das Gericht zeigte sich "überzeugt, dass der Angeklagte angegriffen" habe. Auch den Vorwurf der Volksverhetzung sahen die Richter als erwiesen an.

Die Verteidigung hatte argumentiert, nach einem jüngeren Beschluss des Oberlandesgerichtes Köln (OLG) sei das Skandieren der Parole "Deutschland den Deutschen" - das der Angeklagte gestanden hatte - möglicherweise durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Bei der Bestrafung wendete das Gericht Jugendstrafrecht an. Von einer Freiheitsstrafe habe man abgesehen, weil man beim Angeklagten "inzwischen keine schädlichen Neigungen mehr erkenne".

Der Radevormwalder erhielt als Auflage, 3000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zu zahlen.

(RP)
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