Radevormwald Mieter zahlt nicht - da übt sich Vermieter in Selbstjustiz

Radevormwald · Dass ein Mieter die Miete nicht zahlt, kommt vor, ist aber nicht weniger ärgerlich für den Vermieter. Zumal weiterer Ärger in Form eines langwierigen juristischen Verfahrens droht. Zumindest das hatte sich der 60-jährige Vermieter eines Mehrfamilienhauses in den Wupperorten ersparen wollen. Der Mann entschied sich zur Selbstjustiz - und machte sich strafbar. Vor dem Amtsgericht musste er sich gestern wegen Unterschlagung verantworten.

Im November hatte er einen Mietvertrag mit einem jungen Mann geschlossen. Der Mieter zahlte die Kaution und nur die Miete für den Dezember, dann keinen Euro mehr. Für den Vermieter war er auch nicht erreichbar. Im März rief der junge Mann beim Vermieter an. Dessen Ehefrau nahm das Gespräch an. Nach Darstellung der Frau, die als Zeugin geladen war, hatte der Mieter ihr gesagt, dass er kein Geld habe. Sie habe ihm die Räumung angedroht. Seine Antwort: "Machen Sie, was Sie wollen."

Das hatte die Frau ihrem Mann berichtet. Der nahm den Satz wörtlich, suchte einen neuen Interessenten für die Wohnung, ließ ein neues Schloss einbauen und bot Möbel und Inventar dem neuen Mieter zum Kauf an. Der griff bei einigen Stücken zu, zahlte dem Vermieter, den er für den Eigentümer der wenige Monate alten Wohnungsausstattung hielt, 1000 Euro und zog ein. Dinge, die der neue Mieter nicht kaufen wollte, stellte der Vermieter in einer leerstehenden Wohnung ab. Tage später, als der junge Mann, der zwischenzeitlich bei seiner Verlobten gelebt hatte, in seine Wohnung wollte, erwartete ihn der Schock: Die Tür konnte er nicht öffnen, stattdessen öffnete sie der neue Mieter. Der so vor die Tür gesetzte und um seine gerade erst auf Raten gekauften Möbel gebrachte junge Mann erstattete Strafanzeige.

In der Hauptverhandlung war sich der Vermieter keiner Schuld bewusst. "Der Mann hatte meiner Frau doch gesagt, dass wir machen können, was wir wollen", sagte er. Dass sich das mit Sicherheit nicht auf die Wohnungseinrichtung bezogen hatte, wie der Richter ihm vorhielt, ließ der 60-Jährige nicht gelten. Letztlich habe er ja auch für die verkauften Möbel nicht mehr bekommen als das, was der Mieter ihm schuldig gewesen sei. "Ich sehe mich völlig im Recht", sagte er.

Der Richter sah's anders. Der Vermieter hätte einen Titel gegen den Mieter erwirken müssen, dann wäre der Gerichtsvollzieher eingeschaltet worden. Das alles habe der 60-Jährige als "semiprofessioneller Vermieter" von fast 40 Wohnungen wissen müssen. Urteil: 2800 Euro Geldstrafe (35 Tagessätze zu je 80 Euro) wegen Unterschlagung. Der 60-Jährige will Rechtsmittel einlegen.

(bn)
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