Radevormwald Mit frisiertem Mofa erwischt - nächstes Mal droht Haftstrafe

Radevormwald · Flehentlich und mit stockender Stimme bat ein 22-jähriger Radevormwalder den Richter, ihn nicht zu inhaftieren, um seine Ausbildung nicht zu gefährden.

Zum vierten Mal stand der junge Mann bereits als Angeklagter vor Gericht, weil er sein Kleinkraftrad manipuliert hatte und auf der Fahrt zur Arbeit von der Polizei erwischt worden war - zuletzt an einem Morgen im Mai auf der Elberfelder Straße.

"Durch die Entfernung des Distanzrings wird aus dem Mofa ein Motorrad, und dafür besitzen Sie keinen Führerschein", hielt der Staatsanwalt dem Angeklagten sein Vergehen vor Augen. Zudem war er mit Cannabis im Blut unterwegs gewesen, da er am Vorabend einen Joint geraucht hatte.

Während der Verhandlung am Amtsgericht in Wipperfürth leugnete der 22-Jährige die Manipulation an seinem Gefährt nicht und begründete das mit den schlechten Busverbindungen von Radevormwald zum Ausbildungsbetrieb in Wipperfürth. "Wenn ich mit dem Bus fahre, muss ich um 4 Uhr aufstehen und bin erst um 19 Uhr zu Hause. Wenn ich das Mofa nehme, kann ich zwei Stunden länger schlafen", gab er gegenüber dem Richter an. Der Reiz, ohne Drosselung noch etwas schneller zu sein, habe überwogen und ihn in diese Lage gebracht.

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist für den Auszubildenden im zweiten Lehrjahr jetzt aber natürlich erst einmal passé. Das Gericht verurteilte ihn als Wiederholungstäter zu 60 Tagessätzen zu je 20 Euro, somit also zu 1200 Euro Geldstrafe. Als Auflage erhielt er ein absolutes Fahrverbot für die kommenden drei Monate sowie eine Führerscheinsperre von sechs Monaten, in denen er keine Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt beantragen darf.

Der Verurteilte versprach zum Abschluss der Verhandlung, bis zum Ende der Ausbildung den Bus zu nehmen. Seinen Mofa-Roller hätte er auch wieder zurückgebaut und damit in den Originalzustand zurückversetzt. "Der Roller hat jetzt einen Kolbenfresser und ist sowieso nicht mehr fahrtauglich", fügte er hinzu. Nun wolle er sein Drogenproblem in den Griff bekommen. Dazu hat er sich an das Blaue Kreuz gewandt. Der Richter warnte eindringlich vor einer erneuten Wiederholung der Tat. "Beim nächsten Mal müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe rechnen", mahnte er.

(heka)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort