Radevormwald Mit Moped ohne Lappen erwischt

Radevormwald · 46-Jähriger erhielt eine Geldstrafe. Vermutetes Mofa war ein Kleinkraftrad.

Auch wer nur ein Kleinkraftrad fährt, muss dafür unter Umständen einen Führerschein vorweisen können. Ein 46 Jahre alter Arbeiter konnte das aber nicht, als ihn die Polizei an einem Tag im Oktober an der Westfalenstraße anhielt und überprüfte. Er hatte seine Fahrerlaubnis schon vorher wegen einer Trunkenheitsfahrt abgeben müssen. Die Folge war nun ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Wipperfürth - wegen Fahrens ohne Führerschein.

Sein Sohn habe ihm das Kleinkraftrad nach Radevormwald gebracht, wo er wegen seiner Alkohol-Erkrankung in stationärer Therapie gewesen sei, sagte der 46-jährige Angeklagte jetzt im Prozess aus. Er selbst sei davon ausgegangen, dass es sich um ein Mofa handele, für das er keinen Führerschein brauche.

Auf seiner ersten Fahrt damit zur Tankstelle sei er dann selbst überrascht gewesen, "wie das Ding abging", sagte er während der Hauptverhandlung aus. Da war dem früheren Berufskraftfahrer dann auch klar geworden, dass er eigentlich einen Führerschein für das Moped brauchte. Auf der Westfalenstraße habe er jedoch keine Möglichkeit gesehen anzuhalten und das Zweirad dann zurückzuschieben, wie er es eigentlich hätte tun müssen. So stoppte die Polizei seine nur kurze Fahrt.

Sie kommt ihn nun teuer zu stehen: Der Richter am Amtsgericht in Wipperfürth verurteilte den Mann, der in Kürze erneut in eine längere stationäre Therapie gehen wird, zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro (50 Tagessätze à 15 Euro). Von einer weiteren Führerscheinsperre sah das Gericht ab, da der Mann wegen der früher ausgesprochenen Sperrfrist ohnehin noch lange warten muss, bis er beim Straßenverkehrsamt eine neue Fahrerlaubnis beantragen kann.

(bn)
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