Radevormwald Neue Rechtsreform betrifft auch Sparkassenkunden

Radevormwald · Diese Umstellung hat auch Auswirkungen für Rader Bankkunden. Am 25. Mai tritt die nach Angaben der Sparkasse größte Rechtsreform seit der Wiedervereinigung - die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - in Kraft. Hierbei handele es sich um ein erweitertes Datenschutzrecht für alle Verbraucher in ganz Europa. Die Verordnung enthalte Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

 Eine neue Verordnung ab dem 25. Mai will den Datenschutz verbessern und die Sicherheit der verbraucher stärken.

Eine neue Verordnung ab dem 25. Mai will den Datenschutz verbessern und die Sicherheit der verbraucher stärken.

Foto: A. heinl

"Die Dokumentations- und Nachweispflichten verschärfen sich, ebenso die technischen Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit der Daten", erklärt Swen Leckebusch, stellvertretender Datenschutzbeauftragter der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen. Unter personenbezogenen Daten verstehe man beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Kontodaten. Auf Unternehmensseite sind nach Angaben von Leckebusch bereits viele Prozesse angestoßen worden, um zum 25. Mai zu starten. "Die neuen Vorschriften treffen alle Händler, Dienstleister und Banken, egal wie groß und welche Branche", sagt er.

Verbraucher müssen ihre Zustimmung in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung abgeben und erteilen damit den Geschäftspartnern die Möglichkeit, ihre persönlichen Daten für bestimmte Zwecke zu nutzen - zum Beispiel zur Analyse personenbezogener Daten und zur Abstimmung zur Ansprache bestimmter Medienkanäle (Telefon, E-Mail). Vorteile dieser Einigung sind zum Beispiel, dass die Beratung eines Verbrauchers stärker an seinen persönlichen Bedürfnissen ausgerichtet wird oder dass die Verbraucher das Recht auf "Vergessen werden" haben.

"Für die Sparkasse steht die qualitativ hochwertige Beratung im Zusammenspiel mit den starken Partnern im gesamten Finanzverbund eine wichtige Rolle. Auch hier steckt die neue Verordnung die Parameter ab", sagt Leckebusch. Sein Kollege Marcel Dietrich aus der Organisationsabteilung, der ebenfalls in der Vorbereitungsgruppe mitgearbeitet hat, kündigt an, dass Kunden, die künftig persönlich vorbeikommen, gefragt und um die nötige Unterschrift gebeten werden. "Nur so können wir die bislang gewohnte Beratung und Dienstleistung fortführen", sagt er. Wie die anderen Kunden informiert werden sollen, steht noch nicht fest. Geplant ist wohl auch, dass über das Online-Banking eine Info an die Kunden erfolgt. Verweigert ein Kunde die Unterschrift, habe die Sparkasse nicht mehr das Recht, auf dessen Daten zuzugreifen. "Wenn wir zum Beispiel von einer ungewöhnlichen Belastung auf dem Kreditkartenkonto eines Kunden erfahren, die aus den USA, Italien oder Brasilien veranlasst wurde, dürften wir ohne Unterschrift nicht einmal mehr den Kunden über die Buchung informieren", erklärt Dietrich. Da für das Geldinstitut aber die Sorgfaltspflicht oberste Priorität habe, gebe es schon noch einen Hinweis an den Kunden.

"Auf die ganz normale Geschäftsbeziehung wird die neue Verordnung keine Auswirkung haben, aber Daten im Hintergrund auszuarbeiten und auszuwerten, ginge dann nicht mehr", sagt Dietrich. Auch bei einem Finanzkonzept sei eine vollumfassende Beratung ohne Unterschrift künftig nicht mehr möglich.

"Da die Sicherheit der Kunden im Vordergrund steht, halte ich die neue Verordnung schon für sehr sinnvoll", sagt Dietrich. Kunden, die Fragen zu der neuen Verordnung haben, sollten einfach in die Sparkasse kommen.

(RP)
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