Radevormwald Neue Satzung wird weniger Bäume erfassen

Radevormwald · Die neue Baumschutz-Satzung könnte eine Erleichterung für Bürger bringen. Pappeln, Birken, Scheinakazien, Weiden und die meisten Obstbäume fallen in Zukunft nicht mehr unter die Satzung.

 Die neu gefasste Baumschutz-Satzung könnte eine Vereinfachung für die Bürger mitbringen.

Die neu gefasste Baumschutz-Satzung könnte eine Vereinfachung für die Bürger mitbringen.

Foto: Achim Blazy

Ende des Jahres oder Anfang 2017 wird entschieden, ob die Kommunalpolitik eine neue Baumschutzsatzung für die Stadt verabschiedet oder ob auf eine neue Satzung verzichtet wird und die alte aus dem Jahr 2004 damit ersatzlos ausläuft. Die Verwaltung hat über die Umweltbeauftragte Sylvia Schwanke im Auftrag der Politik einen Veränderungsvorschlag in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt eingebracht.

Hintergrund der Neuerungen ist, dass "auf Bürger wie auch auf Verwaltungsseite" viele Bäume als nicht mehr geschützt angesehen werden. Schon jetzt fallen nur Bäume unter diese Satzung aus Bereichen, für die es einen Bebauungsplan gibt (im Zusammenhang bebaute Ortsteile). Denkmalgeschützte Bäume sind ihr Leben lang gesichert. Die Satzung gilt nicht zum Beispiel für forstwirtschaftliche Flächen. Elisabeth Böhmer von der Abteilung Stadtplanung und Umwelt erklärte, dass prägende, wichtige und ökologisch bedeutsame Bäume weiterhin geschützt sind. Für Ersatzpflanzungen der Stadt gibt es seit einiger Zeit eine Fläche im Bereich Erlenbach. Nach Angaben von Elisabeth Böhmer war in den vergangenen Jahren 221 Bäume ersatzpflichtig gefällt worden, in Zukunft wären davon nur 35 dieser Fälle ersatzpflichtig.

Nach dem Vorschlag der Verwaltung soll der Stammumfang betroffener Bäume von 80 Zentimetern auf 120 erweitert werden, so dass viele Bäume nicht mehr unter die restriktiven Regeln fallen würden. In einem zweiten Schritt sollen einige Baumarten aus dem Katalog gestrichen werden. Nach der bisherigen Regel fallen Pappeln und Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen, Esskastanien und Wildobstbäumen nicht unter die Satzung. In Zukunft könnten Scheinakazien, Birken und Weiden ebenfalls herausgenommen werden.

Die dritte Neuregelung betrifft Bäume bis zu einem Stammumfang von 150 Zentimetern, "wenn sie in weniger als drei Metern Abstand zu den Außenwänden von einem zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zugelassenen, vorhandenen Gebäude mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen im Sinne der Landesbauordnung stehen". Der Messpunkt soll in der Mitte des Baumstammes liegen, wo der Baum aus dem Boden tritt.

Nach dem Satzungsvorschlag sollen nicht alle Gebäude zählen: Stellplätze, Garagen oder Geräteschuppen, Gartenlauben, Gewächshäuser, Ställe, Lagerhallen, Aborte oder Feuerstätten. Für die CDU erklärte Gerd Uellenberg, dass man besonders mit dem Zusatz der Abstandsflächen von Garagen und Lagerhallen Probleme habe und darüber sprechen wolle. Seine Fraktion forderte deshalb noch einmal intensiven Beratungsbedarf.

Bei Ersatzpflanzungen könnte es die Neuregelung geben. Neue Bäume als Ersatzpflanzung könnten dann auch auf anderen Grundstücken im Geltungsbereich der Satzung gesetzt werden. Außerdem soll in Ausnahmefällen auch eine Heckenpflanzung mit heimischen Gehölzen möglich sein. "Nicht mehr nachgepflanzt werden muss zum Beispiel bei Gefahrenbäumen und Bäumen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften entfernt werden müssen", erklärte Elisabeth Böhmer.

Kathi Hentzschel (Nabu Radevormwald) bezeichnete die neue Satzung als "weichgespült". Jeder dritte Deutsche wohne in NRW, dort stehe aber nur jeder 14. Baum. Sie appellierte daran, den Sauerstoff selber zu produzieren. Petra Ebbinghaus (AL) vermutet, dass durch die Satzungen Baumpflanzungen verhindert werden.

(RP)
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