Radevormwald Prozess wegen Hausfriedensbruchs in Kneipe von Gericht eingestellt

Radevormwald · Zu einer wüsten Prügelei war es im Juni 2016 in einer Kneipe in der Innenstadt gekommen. Die Körperverletzung wird auf dem privaten Klageweg verfolgt.

Bereits im Mai musste sich eine 23-jährige Radevormwalderin vor dem Strafrichter in Wipperfürth verantworten, weil sie in einer Kneipe eine Schlägerei angezettelt haben und trotz Hausverbots noch einmal dort erschienen sein soll.

In einer Nacht im Juni vorigen Jahres hatte die 23-Jährige nach ihrem Aushilfsjob in der Gastronomie gemeinsam mit ihrer Schwester eine Kneipe in der Radevormwalder Innenstadt besucht. Bei dem Besuch sollen Gläser geflogen sein. Der Wirt habe sie und die Schwester danach umgehend rausgeworfen. Draußen fiel der Schwester auf, dass ihre Handtasche noch drinnen war. Sie betrat die Kneipe erneut. Die Folge war eine wüste Prügelei, bis kurz vor vier Uhr in der Nacht Polizei und Krankenwagen vorfuhren. Der Wirt erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Zum ersten Verhandlungstag im Mai erschien der als Zeuge geladene 57-jährige Wirt jedoch nicht, weshalb das Gericht auch noch kein Urteil fällte. Nun wurde erneut verhandelt. Diesmal blieb die 23-jährige Angeklagte der Verhandlung fern. Den Wirt ließ der Richter vorsorglich von der Polizei abholen und vorführen. "Das war ein Missverständnis. Ich hatte einen anderen Termin im Kopf", erklärte der 57-Jährige seinen Fauxpas. Da der Pflichtverteidiger der Angeklagten eine Vollmacht vorweisen konnte, wurde trotz deren Abwesenheit verhandelt.

Der Wirt schilderte nun als Zeuge den Vorfall aus seiner Sicht: Demnach hätten die Angeklagte und ihre Schwester kurz nach Betreten der Kneipe mit Gläsern von der Theke nach den anderen Gästen geworfen, sich später ein Mädchen geschnappt und im Nebenraum auf sie eingeschlagen. Eine Flasche sei auch ihm dabei an den Kopf geworfen worden. "Ich habe nur noch Blut gesehen und sie zur Seite geschubst", berichtete der Wirt.

Er räumte ein, in dieser Nacht alkoholisiert gewesen zu sein, ebenso wie die 23-Jährige. Beim Rausschmiss der Schwestern habe er den jungen Frauen "Ihr braucht nie wieder zu kommen!", zugerufen.

Diese Äußerung reichte weder der Staatsanwältin noch dem Richter für eine Verurteilung. Die Aussage stelle kein eindeutiges Hausverbot dar, wodurch der Tatbestand des Hausfriedensbruchs nicht erfüllt sei.

Das Verfahren wurde gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 200 Euro an die Staatskasse eingestellt. Ein Verfahren in Bezug auf die Körperverletzung wird auf dem Privatklageweg verfolgt.

(heka)
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