Radevormwald Rader (26) besaß kinderpornografisches Material

Radevormwald · Amtsgericht verurteilt Mann zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe. Bei ihm wurden Fotos und Videos gefunden.

Die Stimme der Staatsanwältin am Amtsgericht in Wipperfürth zitterte, als sie die Anklageschrift verlas. Darin wurde beschrieben, zu welchen Handlungen die Kinder auf den pornografischen Aufnahmen und in den Videos gezwungen wurden, die ein 26-jähriger Radevormwalder auf seinem PC gespeichert hatte. Zwei Computer und mehrere Festplatten wurden im vergangenen Jahr sichergestellt und überprüft. Der Besitzer musste sich nun vor Gericht für diese Straftat verantworten.

Gefunden wurden 60 Bilder und zwölf Videos von unbekleideten Mädchen zwischen sechs und elf Jahren sowie etwa ebenso viel jugendpornografisches Material mit Mädchen bis maximal 15 Jahren. Über den Internetprovider konnten die genauen Tage und Uhrzeiten ermittelt werden, wann der Angeklagte die Fotos und Filme über seinen Internetzugang heruntergeladen hatte. Ein Abstreiten der Tat hätte daher wenig Sinn gemacht.

Erklären konnte der Angeklagte sein Handeln jedoch auch nicht zufriedenstellend: "Anfangs war es Neugier, wie man da dran kommt. Dann bin ich dran hängengeblieben", lautete seine Aussage. Sein Verteidiger übernahm das Wort: "Mein Mandant hatte zu der Zeit Probleme mit seinem Elternhaus, war alkoholabhängig und lebte sehr isoliert." Mittlerweile habe sich seine Situation verbessert. Er besuche die Treffen der Anonymen Alkoholiker, habe es geschafft, seine Arbeitsstelle zu behalten und seit einigen Monaten auch eine Freundin.

Die Wortkargheit des Angeklagten machten es dem Richter und der Staatsanwältin jedoch schwer, sich ein Bild von ihm und seinen Beweggründen zu machen. "Haben Sie sich eigentlich schon mal Gedanken gemacht, was den Kindern auf den Bildern angetan wird?", fragte die Staatsanwältin. Die Frage, ob eine sexuelle Neigung gegenüber Kindern besteht, stand bei der gesamten Verhandlung im Raum. "Unterstellen will Ihnen das natürlich keiner", betonte der Richter.

Über das Strafmaß waren sich Richter und Staatsanwaltschaft einig: Das Gericht verurteilte den bisher nicht vorbestraften 26-Jährigen wegen des Beschaffens und des Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe. Neben der dreijährigen Bewährungszeit muss der Verurteilte als Auflage weiterhin die Treffen des Blauen Kreuzes besuchen, um seinen Alkoholkonsum in den Griff zu bekommen und mit einem Psychiater abklären, ob eine Sexualtherapie nötig ist. "Ich sehe bei Ihnen da eine deutliche Labilität", begründete der Richter die zusätzlichen Auflagen. Außerdem muss der Radevormwalder 500 Euro an den Verein "Nina und Nico" in Gummersbach zahlen, der Kinder nach Gewalterfahrung unterstützt.

Der Radevormwalder nahm das Urteil an und verzichtete auf die Herausgabe seines Computers.

(heka)
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