Jagdrecht in Radevormwald Wenn Besitzer den Jäger aussperren

Radevormwald · Manche Entscheidungen auf übernationaler Ebene brauchen eine Weile, bis sie ins Bewusstsein der Menschen gedrungen sind. Das gilt auch für eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die es seit einigen Jahren möglich macht, befriedete Jagdbezirke einzurichten. Ist ein Grundbesitzer, auf dessen Areal das Jagdrecht gilt, nicht mehr bereit, die Anwesenheit der Grünröcke zu dulden, so kann er dies bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragen.

 Wer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, kann sie auf dem eigenen Anwesen untersagen. Doch die Hürden sind hoch.

Wer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, kann sie auf dem eigenen Anwesen untersagen. Doch die Hürden sind hoch.

Foto: Busch, Franz-Heinrich

Wer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, kann sie auf dem eigenen Anwesen untersagen. Doch die Hürden sind hoch.

Manche Entscheidungen auf übernationaler Ebene brauchen eine Weile, bis sie ins Bewusstsein der Menschen gedrungen sind. Das gilt auch für eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die es seit einigen Jahren möglich macht, befriedete Jagdbezirke einzurichten. Ist ein Grundbesitzer, auf dessen Areal das Jagdrecht gilt, nicht mehr bereit, die Anwesenheit der Grünröcke zu dulden, so kann er dies bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragen.

Noch ist die Resonanz im Oberbergischen Kreis überschaubar. Kreissprecherin Iris Trespe teilt mit, dass seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung im Jahr 2013 "ein Eigentümer im Südkreis davon Gebrauch gemacht hat". Anfrage habe es besonders nach der Neueinführung der Gesetzesänderung eine ganze Reihe gegeben. Einfach Missfallen über die Jagd mitzuteilen, reiche allerdings nicht aus. "Solche Befriedungen müssen offiziell von der Unteren Jagdbehörde nach einem aufwendigen Verfahren genehmigt werden, eine Anzeige genügt nicht."

Volker Grossmann, Vorsitzender des Hegerings Radevormwald, erklärt: "Es gibt hohe Hürden, die Antragsteller müssen moralische Gründe angeben." Grossmann räumt ein, dass es auch unter der Rader Jägerschaft Sorgen wegen der Neuregelung gegeben habe. Denn wenn viele Grundbesitzer entsprechende Anträge stellen, wird es für die Jäger schwierig, noch geradlinig auf die Pirsch zu gehen. Theoretisch könnten sie zu einem Zickzack-Kurs durch die Landschaft gezwungen werden oder gewaltige Umwege machen müssen.

Karl-Otto Weyer ist Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Radevormwald. In diesen Vereinigungen sind alle Besitzer von Grundstücken versammelt, auf deren Flächen Jagdrecht gilt, das heißt, außerhalb von grundsätzlich befriedeten Gebieten wie Siedlungen. "Wer ein Anwesen hat, das größer als 75 Hektar ist, hat selber das Jagdrecht", erläutert Weyer. Alle anderen sind Zwangsmitglieder in der Jagdgenossenschaft. "In Radevormwald haben wir elf Bezirke." Die neue Regelung ist unter den Mitgliedern der Genossenschaft zwar besprochen worden.

"Doch bislang gibt es hier keinen Antrag", sagt Weyer. Lediglich ein Mitglied im Norden des Stadtgebietes habe eine Zeit lang mit dem Gedanken geliebäugelt, sei aber davon abgekommen. "Ich denke mal, diese Möglichkeit spricht eher Leute an, die in der Großstadt wohnen und noch irgendwo auf dem Land ein Grundstück haben." Weyer gibt noch einen Punkt zu denken: "Antragsteller sollten nicht vergessen, dass für ein befriedetes Grundstück die Wildschadensregelung, etwa bei Schäden durch Wildschweine, nicht mehr gilt."

Und das schlaue Schwarzwild, sagt Jäger Jörg Krogull, finde rasch heraus, wo nicht mehr gejagt wird und halte sich dann bevorzugt in den befriedeten Bereichen auf. Krogull ist beim Radevormwalder Hegering Obmann für Umweltschutz. Er hat gemischte Gefühle, was die Neuregelung angeht. "Wenn jemand etwa Veganer ist und die Jagd durchweg ablehnt, dann akzeptiere ich das." Allerdings brauche sich jemand, der Vieh hält, gar nicht erst um die Befriedung seines Gebietes zu bemühen. "Das ist ein Ausschlusskriterium."

Krogull lebt in Bochum, wo er sich in der Walderlebnisschule engagiert. Er jagt im Radevormwalder Revier Honsberg. Dass in nächster Zeit vor Ort ein solcher Antrag gestellt wird, hält er für unwahrscheinlich. Doch in der Nachbarschaft, im Ennepe-Ruhr-Kreis, kennt er einen Fall. "Wenn so etwas passiert, dann zieht es einen Rattenschwanz von juristischen Folgen nach sich", meint er. "Pachtverträge und Beiträge müssten geändert werden. Da kann es in den Jagdgenossenschaften schonmal krachen."

(s-g)
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