Radevormwald Rechte der Flüchtlinge gesetzlich verankert

Wie kommen Asylbewerber nach Radevormwald? Gesetzliche Grundlage ist das Flüchtlingsaufnahmegesetz. Es regelt die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen.

Die Zuweisung erfolgt über die Bezirksregierung Arnsberg, auch wenn die Bergstadt zur Bezirksregierung Köln gehört. Außerdem werden in dem Gesetz die finanziellen Erstattungen des Landes an die Kommunen geregelt. 80 Prozent der Kosten tragen derzeit Städte und Gemeinden selbst.

Worauf Flüchtlinge Anspruch haben, ist im Asylbewerberleistungsgesetz verankert. Das Gesetz regelt die Höhe und Art der Leistungen für Asylbewerber und Geduldete.

Wer in Deutschland Asyl beantragen kann, ist unter anderem über die "Genfer Flüchtlingskonvention" geregelt. Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind Menschen, die sich aufgrund einer "begründeten Furcht vor Verfolgung" außerhalb des Staates aufhalten, dessen Staatsangehörige sie sind.

Außerdem gelten Staatenlose als Flüchtlinge, wenn sie sich wegen dieser begründeten Furcht vor Verfolgung außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates befinden. Anerkannter Flüchtling ist nach der Konvention, wer verfolgt wird wegen seiner "Rasse", Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung.

Auch das Grundgesetz regelt in Paragraf 1: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Darauf kann sich allerdings unter anderem nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft in Deutschland einreist.

(bn)
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