Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
EILMELDUNG
Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf

Radevormwald Richter lässt Milde walten

Radevormwald · Wer einen Lkw fahren will, braucht eine besondere Fahrerlaubnis. Das war immer schon so. Was sich geändert hat: Die Fahrerlaubnis muss verlängert werden, sobald ihr Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet hat und weiterhin Lastwagen lenken möchte. Berufskraftfahrer wissen das. Wer nur gelegentlich einen Brummi kutschiert, hat die aktuelle gesetzliche Regelung aber nicht zwingend "auf dem Schirm". Weil Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, musste sich ein 54-jähriger Radevormwalder vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten. Die Anklage legte ihm eine fahrlässige Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis zur Last.

Der Mann war auf Bitten des Chefs für einen Kollegen eingesprungen und hatte dessen Fahrt mit dem Firmen-Lkw übernommen. In Heidersteg stoppte ihn die Polizei bei einer Verkehrskontrolle. Dabei fiel auf, dass der Rader seinen Lkw-Führerschein eben nicht zu seinem 50. Geburtstag hatte verlängern lassen. Vor Gericht beteuerte er gestern glaubhaft, dass ihm diese gesetzliche Vorschrift nicht bekannt gewesen sei. Inzwischen habe er die Verlängerung beantragt, er werde sie auch in Kürze bekommen.

Die Staatsanwaltschaft interessierte das wenig. Ihr schien es darum zu gehen, vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Unfälle, verursacht von Lkw-Fahrern, ein Exempel zu statuieren. Schon zu Beginn des Verfahrens erklärte der Staatsanwalt deshalb, dass er einer Einstellung des Verfahrens nicht zustimmen werde. Angesichts der im konkreten Fall kaum vorhandenen "Schwere der Schuld" wäre die Einstellung rechtlich durchaus denkbar gewesen. Stattdessen forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 900 Euro, die Einziehung des Führerscheins und eine Sperrfrist von sechs Monaten für die Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis. "Völlig unverhältnismäßig" fand das der Verteidiger des 54-Jährigen. "Mein Mandant ist ein unbescholtener Mann. Und er kann Lkw fahren." Er habe ja nun auch keinen Unfall verursacht oder sonst ein Verkehrsdelikt begangen, sondern es lediglich aus Unwissenheit versäumt, rechtzeitig die Verlängerung der Fahrerlaubnis zu beantragen.

So sah es auch der Richter. Er berücksichtigte darüber hinaus, dass der Radevormwalder Familienvater keinerlei Vorstrafen hat und auch keine Punkte in Flensburg. Deshalb beließ er es bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt. Nur wenn der Mann innerhalb des kommenden Jahres noch einmal mit dem Gesetz in Konflikt gerät, muss er eine Geldstrafe von 400 Euro zahlen. Ansonsten bleibt es bei einer Geldbuße von 200 Euro, die an die Gefährdetenhilfe Scheideweg geht. Seinen Führerschein darf der Mann behalten. Schlusskommentar des Richters: "So etwas kann passieren, aber es darf natürlich nicht. Trotzdem - wir wollen die Kirche im Dorf lassen!"

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort