Radevormwald Richter schließt Öffentlichkeit bei Prozessbeginn aus

Radevormwald · Prozess vor dem Amtsgericht Wipperfürth hatte einen politischen Hintergrund. 20-Jähriger wird verurteilt.

Für öffentliches Aufsehen hatte im Vorfeld ein Strafverfahren mit politischem Hintergrund gesorgt - die Hauptverhandlung gestern vor dem Amtsgericht in Wipperfürth konnten die dazu angereisten Vertreter von Presse, Hörfunk und Fernsehen dann jedoch nicht verfolgen: Entsprechend eines Antrags der Verteidigung schloss der Strafrichter gleich zu Beginn die Öffentlichkeit aus. Ein wesentlicher Grund dafür war, dass der angeklagte Radevormwalder im März dieses Jahres in einem anderen Fall nach Jugendstrafrecht verurteilt worden war. Die ihm nun zur Last gelegten Taten hatte er, damals 19 Jahre alt, noch vor dieser Verurteilung begangen. Erneut, so befand der Verteidiger, müsse deshalb Jugendstrafrecht angewendet werden. Dieser Argumentation folgte der Richter. Jugendstrafsachen werden grundsätzlich nichtöffentlich verhandelt.

Angeklagt war der inzwischen 20 Jahre alte Radevormwalder wegen schwerer Körperverletzung und versuchter Körperverletzung. An einem Abend im Februar hatte er einen 30 Jahre alten Mann in Dahlerau scheinbar grundlos auf offener Straße angegriffen, ihn geschlagen und, als sein Opfer schon am Boden lag, getreten. Der 30-Jährige hatte dabei unter anderem einen Nasenbeinbruch und Prellungen davon getragen. Im Hintergrund der brutalen Tat standen offenbar schon länger schwelende politische Differenzen. Der 20-Jährige wird der rechten Szene in Radevormwald zugeordnet, sein Opfer engagiert sich unter anderem für die linke Gruppierung "Die Partei" und im "Bund des Antifaschisten". Schon mehrfach vor der Tat soll der Jüngere den 30-Jährigen öffentlich unter anderem als "linke Zecke" beleidigt haben. Die Begegnung der beiden an dem Abend im Februar war eher zufällig gewesen: Der 30-Jährige hatte in Begleitung eines Freundes Zigaretten kaufen wollen, der 20-Jährige, der ebenfalls zusammen mit einem Bekannten unterwegs war, sah ihn, verfolgte ihn und griff ihn dann an. Im Prozess gestern trat der Ältere der beiden als Nebenkläger auf.

Im Fall der außerdem angeklagten versuchten Körperverletzung war der 20-Jährige als Mitglied einer Gruppe randalierender Fußballfans aufgefallen, die sich nach einem Spiel einen Bauzaun geschnappt und damit auf Polizeibeamte losgegangen waren. Die Polizei hatte die Sache in den Griff bekommen, bevor sie weiter eskalierte. Verletzt wurde niemand.

Das Urteil nach Jugendstrafrecht fiel gestern glimpflich aus für den 20-Jährigen. Dabei berücksichtigte der Richter, dass der Radevormwalder nicht wegen Gewalttaten vorbestraft ist und im Prozess zumindest ein Teilgeständnis ablegte. Nun muss er 600 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer bezahlen. Außerdem machte ihm das Gericht zur Auflage, an einem Antigewalt-Training teilzunehmen, um künftig seine Aggressionen besser unter Kontrolle zu halten.

Der Radevormwalder nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft, die ein deutlich höheres Strafmaß gefordert hatte, behielt sich vor, dagegen Rechtsmittel einzulegen, also in die Berufung oder die Revision zu gehen. Dementsprechend ist das gestern gesprochene Urteil noch nicht rechtskräftig.

(bn)
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