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Radevormwald Schläger aus Rade geht selbst gegen Polizisten vor

Radevormwald · Dem Gedächtnis eines 21-jährigen Radevormwalders musste der Staatsanwalt am Amtsgericht Wipperfürth erst einmal auf die Sprünge helfen, bevor dieser sich an die ihm vorgeworfenen Taten erinnerte.

Der Produktionsarbeiter stand als Angeklagter wegen Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung in mehreren Fällen vor Gericht. Das Eintreten einer hölzernen Wohnungstür in Bremen im Juli 2012 bestritt der Angeklagte. "Wir hatten damals gut was getrunken, aber ich bin mir sicher, ich habe nichts kaputt gemacht", sagte der 21-Jährige, der sich vor Gericht selbst verteidigte. Die Sachbeschädigung wurde später eingestellt.

Mit etwas Nachdruck des Staatsanwalts und einigen Minuten Bedenkzeit fiel ihm jedoch sein Verhalten gegenüber den Polizeibeamten dann plötzlich wieder ein. Seine Aggressivität gegenüber den Beamten in Bremen und auch ein Jahr zuvor in Remscheid gab er daraufhin zu: "Ich habe mich widersetzt, denn ich kam mir falsch behandelt vor", sagte er aus. Die Polizisten trugen von seiner Gegenwehr Hämatome, Prellungen und Schürfwunden an Nase, Armen und Fingern davon.

In Remscheid wollte sich der Radevormwalder in Rage an einem Mann rächen, von dem er vorher "einen drauf bekommen hatte", wovon ihn die Polizisten jedoch abhalten konnten.

Der Richter lenkte ein: "Ist Ihnen bewusst, dass es einen anderen Weg gibt, wie zum Beispiel eine Anzeige zu erstatten?", fragte er den Angeklagten. "Er klingt für mich, als würden Sie immer direkt zuschlagen." Der Radevormwalder gelobte daraufhin Besserung: "Das war ein grober Fehler. Heute habe ich einen anderen Freundeskreis als damals", sagte er.

Den positiven Lebenswandel bestätigte die Jugendgerichtshilfe: "Er ist mittlerweile ein vernünftiger junger Mann. Ich sehe da eine positive Wandlung." Vier Vorstrafen hatte der 21-Jährige bereits vorzuweisen, darunter Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung und ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Staatsanwalt schloss eine Reifeverzögerung des jungen Mannes zur Tatzeit nicht aus und beantragte eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht zu 500 Euro Geldbuße und dem Absolvieren eines Anti-Aggressionstrainings. "So geht man weder mit der Polizei noch mit Normalleuten um", mahnte der Staatsanwalt eindringlich.

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft schloss sich der Richter an. Von Sozialstunden sah das Gericht ab, da der Angeklagte gerade eine neue Arbeitsstelle gefunden hatte. Das Bußgeld soll dem Blauen Kreuz in Radevormwald zugutekommen.

(heka)
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