Radevormwald Schlägerei in Kneipe endet vor Gericht und ist noch nicht geklärt

Radevormwald · Manchmal kann das Äußere täuschen: Vor dem Strafrichter in Wipperfürth musste sich jetzt eine 23-jährige Radevormwalderin verantworten. Dass die Angeklagte betrunken und rabiat in einer wüsten Kneipen-Schlägerei mitgemischt hatte, schien beim Anblick der zierlichen jungen Frau eher kurios.

In einer Nacht im Juni vorigen Jahres hatte die 23-Jährige nach ihrer Spätschicht in der Gastronomie gemeinsam mit ihrer Schwester eine Kneipe in der Rader Innenstadt besucht. Nach ihrer Darstellung hatten beide gerade Platz genommen, da sei auch schon ein Glas auf sie "zugeflogen". Der Wirt habe sie und die Schwester danach umgehend rausgeworfen, obwohl die Aggression ja nun nicht von ihnen ausgegangen sei. Draußen fiel der Schwester auf, dass ihre Handtasche noch drinnen war. Sie betrat die Kneipe also erneut. Dann soll der Wirt nach Aussagen der Angeklagten am Tresen stehend auf die Schwester eingeschlagen haben: "Ich hatte totale Angst um sie und wollte ihr helfen." Folge war eine wüste Prügelei, bis kurz vor 4 Uhr in der Nacht Polizei und Krankenwagen vorfuhren. Der Wirt erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Die 23-Jährige und ihre Schwester, die einen auch gegen sie erlassenen Strafbefehl und die darin verhängte Geldstrafe inzwischen akzeptiert hat, sind sich bis heute aber letztlich keiner Schuld bewusst. "Wir hatten etwa zwei Wochen vorher zwar in der Kneipe mal einen Streit mit ein paar anderen Mädchen, ein Hausverbot ist aber nie gegen uns ausgesprochen worden", sagte die Angeklagte dazu.

Dazu sollte sich jetzt im Strafverfahren eigentlich auch der Wirt als Zeuge äußern. Doch der erschien trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vor Gericht. Möglicherweise ist allerdings auch sein Erinnerungsvermögen eingeschränkt, denn er soll in der fraglichen Nacht noch betrunkener gewesen sein als die 23-Jährige. Und deren Blutprobe hatte immerhin etwa 1,6 Promille ergeben, obwohl sie nach eigenen Angaben vor der Prügelei nur "ein oder zwei Whisky-Cola" in einem anderen Lokal getrunken hatte.

Der Richter entschied, dass es ohne den Zeugen nicht geht. Das Verfahren wird fortgesetzt, der Wirt dazu erneut geladen. Vorab muss der Radevormwalder aber ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro zahlen, weil er am ersten Prozesstag unentschuldigt gefehlt hatte.

(RP)
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