Radevormwald Schornsteinfeger brauchen 110 Mal Hilfe

Radevormwald · Manchmal wird der Zutritt verweigert. Zwölfmal musste die Polizei 2016 kreisweit helfen.

Dass Hauseigentümer den Schornsteinfeger nicht hineinlassen, ist keine Seltenheit. Etwa 110 Mal im Jahr muss das Kreisordnungsamt in Oberberg einschreiten, weil dem bevollmächtigten Schornsteinfeger der Zutritt verweigert wurde. Das bestätigt die Kreisverwaltung auf Nachfrage unserer Redaktion. In neun von zehn Fällen zeigen sich die Eigentümer in dem Verfahren dann allerdings einsichtig und einigen sich mit dem Schornsteinfeger auf die Durchführung der notwendigen Kontrollarbeiten.

Anders als vor knapp drei Wochen in Wipperfürth, als eine 23 Jahre alte Polizistin bei einem Einsatz verletzt wurde (die BM berichtete): Vier Beamte waren am Vormittag des 14. Dezember ausgerückt, um einen Bezirksschornsteinfeger bei seiner Arbeit zu unterstützen. Die Wohnungsinhaber, ein Ehepaar im Alter von 50 und 53 Jahren, werden als sogenannte Reichsbürger eingestuft. Deshalb gingen die Behörden von einer möglichen gefährlichen Situation aus. Zurecht, wie sich zeigen sollte. Denn die Ehefrau griff die Polizistin derart stark an, dass sie eine Kopfverletzung erlitt und im Krankenhaus behandelt werden musste.

Das Ehepaar muss deshalb mit einer Strafanzeige rechnen. Reichsbürger lehnen die Bundesrepublik Deutschland generell ab und glauben an die Existenz eines Deutschen Reiches. Viele Mitglieder dieser Bewegung sind rechtsextrem orientiert.

Derartige Fälle, wo tatsächlich der Schornsteinfeger in Begleitung der Polizei erscheinen muss, sind indes recht selten. 2016 gab es zwölf Einsätze, bei denen der Bezirksschornsteinfeger mithilfe eines Schlüsseldienstes und der Polizei erst Zugang zur Wohnung erhielt. Richtig eingreifen musste die Polizei bis zu dem Fall in Wipperfürth Mitte Dezember allerdings noch nie, wie der Kreis mitteilte: "Es genügte die sichtbare Anwesenheit einer Streifenwagenbesatzung."

Drei Viertel der Vollstreckungsfälle, in denen es also Widerstand der Eigentümer gab, werden an das Rechtsamt des Kreises abgegeben. Dieses leitet ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit ein. Der Ausgang solcher Verfahren ist indes sehr unterschiedlich: Von der Einstellung über die Verwarnung bis hin zum Bußgeld und einer gerichtlichen Überprüfung ist alles vertreten.

Seit inzwischen fast vier Jahren sind Eigentümer gesetzlich verpflichtet, regelmäßig ihre Kamine kehren zu lassen. Ebenso müssen sie einen Schornsteinfeger beauftragen, der Feuerstätten durch Messungen kontrolliert. Wer die notwendigen Arbeiten nicht rechtzeitig hat vornehmen lassen, dem kann nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro drohen.

(her)
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