Radevormwald Sozialstunden für Flüchtling wegen Drogenbesitzes

Radevormwald · Vor Gericht sind alle Menschen gleich. Mildere Strafen sind lediglich im Jugendstrafrecht zu erwarten. Das kam auch bei der Verhandlung gegen einen 22-Jährigen aus Guinea, der in Rade lebt, zur Anwendung. Dem jungen Familienvater wurde der Besitz und Handel mit Marihuana vorgeworfen. Mittels Dolmetscher gab er Besitz und Konsum der Drogen zu. "Ich hatte Marihuana in meiner Wohnung in Köln und nehme es heute noch regelmäßig", sagte er.

Bereits im Juli 2014 war er von der Polizei erwischt worden, als er drei Tüten des Rauschmittels mit insgesamt zwei Gramm Inhalt in der Kölner Altstadt in einem Gebüsch versteckt hatte. Im August fanden die Beamten weitere Kleinmengen Rauschgift in seiner Wohnung und einige Tage später auch in seiner Unterhose, als er wieder in Köln unterwegs war. Verkauft haben will er den "Stoff" jedoch nicht. "Ich bin kein Verkäufer, das ist nicht mein Job", ließ er übersetzen. Die Jugendgerichtshilfe hatte versucht, dem straffällig gewordenen Mann die deutschen Gesetze zu erklären, was an der Sprachbarriere scheiterte. Mittlerweile lebt der Mann mit Ehefrau und einjähriger Tochter in Rade und besucht die Schule.

Der Angeklagte machte sich Sorgen, dass seine Frau von dem Drogenkonsum erfahren könnte. "Vor ihr verstecke ich das Rauchen", gab er zu. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte der Richter das Verfahren vorläufig für sechs Monate ein. Als Auflage muss der Rader 60 unentgeltliche Arbeitsstunden gemeinnützig ableisten und eine Therapie beginnen. "Erfüllen Sie die Auflagen nicht, sehen wir uns wieder. Im Erwachsenen-Strafrecht läuft es aber auf eine Freiheitsstrafe hinaus", sagte der Richter. Inwieweit sich die Straftat auf das Asylverfahren auswirkt, bleibt abzuwarten.

(heka)
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