Radevormwald Stadt will Vergleich bei Swap-Geschäften

Radevormwald · Verfahren vor Bundesgerichtshof endet. Die Rückstellung im Haushalt beträgt 5,6 Millionen Euro.

Der Rat der Stadt hat am Dienstagabend in nichtöffentlicher Sitzung im Grundsatz beschlossen, die Rechtsstreitigkeiten über Verluste der Stadt Radevormwald aus mit der früheren WestLB abgeschlossenen Swap-Geschäften im Vergleichswege zu beenden. Das berichtet die Stadt gestern in einer Pressemitteilung.

Die Stadtverwaltung hatte wie viele andere Kommunen auch auf Initiative der Kommunalpolitiker ab 2007 Swap-Geschäfte (Zinswetten) mit der WestLB abgeschlossen. 2009 gab es einen Beschluss, keine weiteren Geschäfte dieser Art mehr zu tätigen. Im Jahr 2011 sind dann von der Verwaltung Vertragsveränderungen vorgenommen worden, die das Risiko senken sollten. Einer dieser Verträge, der über 30 Jahre läuft, startet erst im Jahr 2027. Er hat damit eine Laufzeit bis 2057.

Der Rechtsstreit mit der WestLB und deren Nachfolgegesellschaft EAA dauert seit dem Jahr 2011. Im Dezember dieses Jahres hatte der Stadtrat beschlossen zu klagen. Die Klageschrift war dann 2012 verfasst worden. Danach hatte es ein Verfahren vor dem Landgericht in Köln gegeben. Im Sommer 2013 hatte die dortige Kammer entschieden, dass der Vertragspartner WestLB nur fahrlässige Falschberatung nachzuweisen sei. Das hätte zur Folge gehabt, dass einige Verträge verjährt sind, weil die Verjährung bei fahrlässiger Falschberatung bei drei Jahren liegt. Gegen dieses Urteil hatte die Stadt im September 2013 Berufung eingelegt. Dieses zweite Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Köln endete im Herbst 2015 mit einer weiteren Niederlage. Der Rat der Stadt hatte daraufhin im Dezember 2015 beschlossen, mit einer Revision beim Bundesgerichtshof auch die dritte Instanz anzurufen.

Mitte Juni hatte Bürgermeister Johannes Mans berichtet, dass es mit der EAA Gespräche über einen Vergleich gegeben habe und einen konkreten Vorschlag. Demnach habe die Stadt bis Mitte Juli Zeit zu entscheiden, ob die dem Vergleich zustimmt oder ob das noch vor dem Bundesgerichtshof anhängige Verfahren weitergeführt werden soll. Die Stadt hat wegen der Drohverluste in den städtischen Haushalt Rückstellungen in einer Höhe von 5,6 Millionen Euro ausgewiesen.

"Der aktuelle Haushalt ist nicht in Gefahr. Wir drohen nicht, unsere Liquidität zu verlieren", erklärte Mans im Juni für den Fall, dass man dem Vergleichsvorschlag zustimme. Das Ganze bezeichnete er vor Wochen als "Zocken", als spekulative Geschäfte, die nicht nur die Stadt nicht unter Kontrolle habe. "Man zockt nicht mit Steuermitteln", sagt er.

In der Mitteilung heißt es jetzt, dass der ausgearbeitete Vergleichsentwurf zur endgültigen inhaltlichen Abstimmung bei den Rechtsanwälten der Stadt und der EAA liege. Die Verwaltung wurde vom Rat ermächtigt, den Vergleich kurzfristig zu unterzeichnen. "Nach intensiver Diskussion unter Einbeziehung der Rechtsanwälte ist der Stadtrat zu dem Ergebnis gekommen, dass durch den Vergleich die Chancen und Risiken des Klageverfahrens angemessen abgebildet werden. Die Beteiligung der EAA an den Verlusten der Stadt wird eine positive Auswirkung auf die Haushaltslage der Stadt haben", heißt es weiter.

Weiter heißt es, dass, sobald der Vergleich abgeschlossen ist, eine weitere Information erfolge. Über den konkreten Inhalt des Vergleichs sei nach der Vereinbarung mit der EAA Stillschweigen zu wahren. "Dies hat die EAA in sämtlichen Parallelangelegenheit stets zur Bedingung für die Vergleichsabschlüsse gemacht", so die Stadt.

(RP)
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