Radevormwald. Strafbefehl, weil Benzin nicht bezahlt

Radevormwald. · Einen Strafbefehl über 90 Tagessätze à 20 Euro hat das Amtsgericht Wipperfürth gegen einen 38-Jährigen erlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln vor. Laut Anklage war der Lüdenscheider, der nicht zur Hauptverhandlung erschien, im Oktober 2013 an einer Rader Tankstelle an der Elberfelder Straße vorgefahren und hatte seinen Pkw mit 47 Litern Super-Benzin betankt. Anschließend flüchtete er, ohne zu bezahlen. Um seine Identifizierung zu erschweren habe der Mann fremde Kennzeichen an seinem Wagen angebracht. Ob er diese zuvor gestohlen hatte, ist bislang unklar.

Unabhängig von dem Geschehen an der Zapfsäule fiel der Mann wenig später einer Polizeistreife auf. Die Beamten stoppten das Fahrzeug wegen der unsicheren Fahrweise des Mannes auf Rader Stadtgebiet. Beim Aussteigen habe der Lüdenscheider stark geschwankt, vermerkten die Polizisten in ihrem Bericht. Der Stand auf dem Bürgersteig sei ihm sichtlich schwer gefallen, er habe sich an seinem Pkw festhalten müssen. Eine Blutprobe ergab, dass der Mann zuvor Amphetamine geschluckt hatte.

Weil er in der Vergangenheit mehrfach ohne Führerschein erwischt wurde, erließ das Gericht neben der Geldbuße eine einjährige Führerscheinsperre.

Der Mann hat jetzt zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Nach Angaben des Gerichtes hatte sich das Verfahren immer wieder dadurch verzögert, dass der Angeklagte zeitweise obdachlos war und ihm die Anklage nicht zugestellt werden konnte.

(sfl)
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