Radevormwald Glimpfliches Urteil trotz Cannabis-Besitz

Radevormwald · Bei einem 28-Jährigen fanden die Ermittler im Mai vergangenen Jahres etwa 100 Gramm Marihuana.

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Entgegen landläufiger Meinung macht sich schon strafbar, wer kleine Mengen an Cannabis, die nur für den eigenen Konsum bestimmt sind, besitzt.

Solche Strafverfahren werden allerdings oft bereits im Vorfeld eines Prozesses gegen Auflagen wie Geldbußen oder, bei Jugendlichen, gemeinnützige Arbeit eingestellt, wenn die Beschuldigten nicht vorbestraft sind. Ganz anders sieht das aus, wenn jemand mit "nicht geringen Mengen" an Drogen erwischt wird.

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Nach dem Betäubungsmittelgesetz wird das nicht nach dem Bruttogewicht, sondern nach der Wirkstoff-Menge definiert - und juristisch als Verbrechen eingestuft. Eine Einstellung des Verfahrens kommt dann nicht mehr infrage, eine Geldstrafe auch nicht: Den Verurteilten droht das Gefängnis, im Regelfall für mindestens ein Jahr.

Darum ging's jetzt auch im Fall eines 28 Jahre alten Radevormwalders, der sich als Angeklagter vor dem Schöffengericht in Wipperfürth verantworten musste. Die Polizei hatte ihn an einem Abend im Mai vorigen Jahres in der Wohnung von Freunden in der Rader Innenstadt festgenommen und fast 100 Gramm Marihuana bei ihm sichergestellt. Angesichts der Wirkstoff-Konzentration der Drogen war der Tatbestand der "nicht geringen Menge" erfüllt.

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Gleich zu Beginn des Prozesses legte der arbeitslose Mann ein umfassendes Geständnis ab und gab dabei auch Hinweise auf Hintermänner. Das Marihuana habe er vor dem Besuch der Freunde von einem Nordafrikaner gekauft, der immer mit dem Fahrrad in der Stadt unterwegs und in der Szene als Drogendealer bekannt sei.

Für die knapp 100 Gramm habe er 300 Euro an den Asylbewerber bezahlt, das sei "sehr günstig" gewesen, deshalb habe er auch so viel genommen, um genug Vorrat für sich zu haben. "Ich wollte einfach etwas sparen, aber das hat ja nun nicht geklappt", sagte der inzwischen arbeitslose Mann aus.

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Damals hatte er eigenen Angaben zufolge täglich Marihuana geraucht und dafür mehrere hundert Euro monatlich, also einen beträchtlichen Teil seines Einkommens als ungelernter Arbeiter, ausgegeben. Abhängig sei er aber nicht gewesen: "Ich bin trotzdem regelmäßig arbeiten und auch zum Sport gegangen." Seit seiner Festnahme im Mai konsumiere er keine Drogen mehr: "Ich will nie wieder in so ein Schlamassel geraten!"

Vor dem Schöffengericht kam der mehrfach vorbestrafte Radevormwalder am Ende auch dank seines Verteidigers noch einmal mit einem blauen Auge davon. Mit Blick darauf, dass er das Marihuana nur wenige Stunden in seinem Besitz hatte und nicht damit handeln wollte, legte das Gericht einen "minderschweren Fall" zugrunde, der ein Abweichen vom Regelstrafrahmen zulässt.

Es verurteilte den geständigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Er wird einem Bewährungshelfer unterstellt und muss als Auflage eine Geldbuße von 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein bezahlen. Außerdem muss er sich innerhalb der Bewährungszeit sechs Drogen-Screenings unterziehen, anhand derer belegt werden kann, dass er tatsächlich keine Betäubungsmittel mehr konsumiert.

"Sehen Sie das als wichtige Motivation für sich an, wirklich abstinent zu leben", gab der Vorsitzende Richter dem 28-Jährigen mit auf den Weg. Sollte bei den Screenings doch ein Drogenkonsum festgestellt werden, der medizinisch noch lange danach nachweisbar ist, droht der Widerruf der Bewährung. Dann muss der Radevormwalder die Haftstrafe doch noch absitzen.

(bn)
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