Radevormwald Trunkenheitsfahrt auf der A1 endet in Radevormwald

Radevormwald · Eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr stellte ein 50-jähriger Thüringer dar, der im November vergangenen Jahres mit mindestens 1,36 Promille Alkoholgehalt im Blut mehr als 300 Kilometer lang mit dem Auto auf der Autobahn unterwegs war.

Erst in Radevormwald geriet der Mann aus Wolfsberg in eine Polizeikontrolle. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein entzogen. Jetzt musste sich der Autofahrer am Amtsgericht in Wipperfürth für seine frühere Trunkenheitsfahrt durch die Region verantworten.

Mit zittrigen Händen saß er auf der Anklagebank. "Haben Sie ein Alkoholproblem?", fragte ihn der Richter mehrmals eindringlich. Doch der Angeklagte leugnete das vehement. Er sei am Vortag der Trunkenheitsfahrt auf einer Geburtstagsfeier gewesen. "Wir haben bis morgens um vier Uhr ziemlich viel getrunken", gab er zu Protokoll.

Dennoch setzte er sich am nächsten Tag ins Auto, um die 350 Kilometer lange Strecke von Thüringen nach Solingen zu fahren. Die Blutprobe wurde um 16 Uhr, also zwölf Stunden nach Ende der Feier, entnommen. "Pro Stunde baut der Körper 0,1 Promille ab. Das bedeutet, dass Sie in der Nacht 2,5 Promille gehabt haben müssen. Das kann man nicht schaffen, wenn man nicht regelmäßig trinkt", rechnete der Amtsrichter dem Angeklagten bevor.

Im Laufe der Verhandlung kristallisierte sich dann doch ein Alkoholproblem heraus. "Ich war im Januar zur Entgiftung gewesen", gestand der Angeklagte. Eine Therapie habe er danach jedoch nicht begonnen.

Bereits vor acht Jahren war der 50-Jährige wegen Trunkenheit im Verkehr vom Gericht in Ilmenau verurteilt worden. "Dass Sie unter Alkoholeinfluss so eine weite Strecke gefahren sind, ist schon schlimm, aber, dass Sie nichts gegen Ihr Alkohol-Problem unternehmen, das ist unverantwortlich", meinte der Richter. Die Folgen und mitunter tödlichen Unfälle durch die verlangsamte Reaktion betrunkener Autofahrer seien in der Öffentlichkeit hinreichend bekannt. Das Gericht in Wipperfürth verurteilte den Thüringer zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro, somit also zu einer Zahlung von 2100 Euro.

Insgesamt neun Monate, somit weitere vier Monate muss der Angeklagte auf den Führerschein verzichten. Durch den Verlust des Führerscheins hat der Mann auch seine Arbeitsstelle verloren. Trotz allem sei die Geldstrafe "noch recht mild" angesetzt, betonte der Richter am Ende der Verhandlung.

(heka)
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