Begegnungsstätte in Radevormwald Urheberrecht als Bauhindernis?

Radevormwald · Bislang galten die Kosten als größte Sorge bei der Errichtung der neuen Begegnungsstätte zwischen GGS und Familienbüro. Nun jedoch könnte die Familie des verstorbenen Architekten theoretisch für Probleme sorgen.

 Die Gemeinschafts-Grundschule Stadt soll durch die geplante Begegnungsstätte näher an das Familienzentrum rücken.

Die Gemeinschafts-Grundschule Stadt soll durch die geplante Begegnungsstätte näher an das Familienzentrum rücken.

Foto: lena Hogekamp

Wenn von verletztem Urheberrecht die Rede ist, dann denken viele am ehesten an illegal heruntergeladene Musikstücke. Dass auch ein Gebäude unter das Urheberrecht fallen (und somit potenziell Probleme verursachen) kann, diese Erfahrung macht derzeit die Verwaltung in Radevormwald.

Es geht dabei um die geplante Begegnungsstätte zwischen der Gemeinschafts-Grundschule Stadt (GGS) und dem Familienbüro. Ein Treffpunkt für jüngere Menschen soll es sein und ein Ort der Bildung. Anfang April hatte das Architekturbüro "Gruppe 3" aus Leverkusen die Entwürfe für den verbindenden Bau vorgestellt. Mit rund 1,3 Millionen Euro fielen die geschätzten Kosten aber allzu hoch aus. Die Verwaltung nahm sich den Entwurf noch einmal vor und reduzierte einige Extras. Nun werden die Kosten mit rund 950.000 Euro beziffert.

So weit, so gut. Doch kurz vor der Sitzung des Rates hatte der fraktionslose Ratsherr Axel Michalides an die Verwaltung noch einen Antrag geschickt, der im Rathaus für Aufregung sorgte. "Die Vorlage von Herrn Michalides kam einen Tag vor der Sitzung", berichtet Bürgermeister Johannes Mans. Darin wird das Thema des Urheberrechts angesprochen, das bislang niemand so recht auf dem Schirm hatte. Michalides stellt der Verwaltung folgende Fragen:

n "Ist bei den Entwürfen für den Umbau der Schule das Urheberrecht des Architekten gewürdigt worden?"

n "Ist bezüglich der Planungen für den Umbau Rücksprache mit den Erben von Horst Schaub gehalten worden?"

n "Sind Änderungen an der jetzigen Planung - insbesondere an der expressiv gestalteten Dachkonstruktion - auch nach einem positiven Ratsbeschluss möglich?"

Michalides verweist auf die Geschichte des Schulgebäudes. Die ehemalige Geschwister-Scholl-Schule war 1970 errichtet worden, nach einem Entwurf, der bei einem Wettbewerb den Sieg errungen hatte. Der nun präsentierte Entwurf für die Begegnungsstätte wirkt nach Meinung des fraktionslosen Politikers "raumfüllend und monströs".

Bürgermeister Mans räumt gegenüber der BM ein: "Das hat uns kalt erwischt." Urheberrechtsstreitigkeiten über öffentliche Gebäude sind nicht häufig. Doch die Gefahr, dass die Familie des Architekten, der vor einigen Jahren verstorben ist, Einwände erhebt, schätzt Mans als durchaus ernst ein. "Aus diesem Grund werden wir uns nun mit externen Fachanwälten beraten", teilt er mit. "Die Frage, die sich nun stellt ist: Was heißt in diesem Zusammenhang ,Schutz des Urheberrechts'?" Auch Gespräche mit der Familie Schaub sollen geführt werden.

Michalides teilte auf BM-Anfrage mit, die Familie selber sei nicht an ihn herangetreten, er sei durch einem Bekannten auf dieses Thema aufmerksam gemacht worden.

Der Rat hatte in der Sitzung trotz dieser Unwägbarkeiten beschlossen, die Planung für die Begegnungsstätte weiterzuführen - natürlich unter dem Vorbehalt, das die Familie des Architekten sich mit den Maßnahmen einverstanden erklärt.

(s-g)
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