Radevormwald Urlaubsgeld von Freunden verzockt

Radevormwald · Es sollte eine schöne Urlaubsreise nach Bulgarien werden, die drei Freude im vergangenen Jahr geplant hatten. Doch angetreten haben sie die Reise nicht: Das Reisegeld von 511 Euro pro Person, das die Männer ihrem Freund und Arbeitskollegen überlassen hatten, landete in Spielautomaten einer Spielhalle.

"Das ist richtig", gab der 37-jährige Radevormwalder, der das Geld leichtsinnig verzockt hatte, vor dem Richter am Wipperfürther Amtsgericht schuldbewusst zu. Ein vorsätzliches Handeln stritt er jedoch ab. "Ich habe ja die Anzahlung von 400 Euro geleistet", begründete er seinen Zahlungswillen.

Alles sei gut gelaufen, bis der Arbeitgeber dem Produktionshelfer zwei Wochen vor Antritt der Reise eine Positionsänderung innerhalb des Unternehmens mitgeteilt hätte. "Da ist alles in mir zusammengebrochen", sagte der 37-Jährige. Dieses Ereignis habe ihn so aus der Bahn geworfen, dass er der Spielsucht verfallen sei.

"Ich bin seit dem Vorfall krankgeschrieben und haben gar nichts mehr", sagte der Angeklagte, der nach eigenen Informationen mittlerweile auch Privatinsolvenz angemeldet hat. Ignorieren kann er die noch ausstehenden Forderungen dennoch nicht. Der Reiseveranstalter fordert noch knapp 1000 Euro, die Freunde noch einen Restbetrag von insgesamt 422 Euro zurück. Die Rückzahlungen sind jedoch ins Stocken geraten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft regte an, gegen den Angeklagten eine Geldstrafe zur Bewährung zu verhängen. "Ansonsten muss der Angeklagte doppelt zahlen", zeigte sie Verständnis für dessen finanzielle Situation. "Es tut mir leid, was passiert ist. Ich werde allen Verpflichtungen nachkommen, die mir auferlegt werden", beteuerte der Rader. Der Richter handelte im Sinne der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten wegen Veruntreuung und Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 50 Euro auf Bewährung. Als Auflage muss er die Schadensersatzzahlung wieder aufnehmen und die noch ausstehenden Beträge an die Reisefreunde und den Reiseveranstalter in monatlichen Raten zu je 50 Euro zurückzahlen. Ein Betrag, der auch im Insolvenzverfahren möglich wäre zu leisten. "Das ist die mildeste Strafe, die möglich ist", betonte der Richter. Der Verurteilte nahm das Urteil an.

(RP)
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