Radevormwald Vater fälscht die Unterschrift seines Sohnes

Radevormwald · Das Verhältnis zwischen einem 65-jährigen Radevormwalder und seinem erwachsenen Sohn ist zerrüttet. Dennoch sind gemeinsame Absprachen nötig, da beide sich in einer Erbengemeinschaft der verstorbenen Ehefrau und Mutter befinden.

Da der Sohn jedoch seine Unterschrift unter einer Grundschuldzweckerklärung verweigerte, fälschte sein Vater dessen Unterschrift und reichte sie bei einem Radevormwalder Finanzinstitut ein. Nun musste sich der Rentner am Wipperfürther Amtsgericht dem Vorwurf der Urkundenfälschung stellen.

Ohne Umschweife gab er die Fälschung zu. Sein Anwalt schilderte stellvertretend, wie es zu der Tat gekommen war. "Es sollte eine wirtschaftlich bessere Situation durch eine Umschuldung mit niedrigeren Zinsen und einer längeren Laufzeit der finanzierten Immobilien stattfinden. Dadurch wäre die monatliche Belastung für meinen Mandanten erträglicher geworden", erklärte der Verteidiger.

Er beteuerte, dass sich der Angeklagte durch die geplante Umschuldung nicht persönlich bereichern wollte. "Mein Mandant ist durch die familiäre Hintergrundsituation innerlich sehr aufgewühlt", erklärte der Anwalt, der zum großen Teil das Wort für seinen Mandanten übernahm. Diese Aussage bestätigte auch der Mitarbeiter des Geldinstituts, durch dessen Aufmerksamkeit der Betrug erst aufgefallen war.

"Wir haben die Unterschrift mit den Unterschriftsproben der Girokonten abgeglichen und gemerkt, dass es nicht passt", sagte der Mitarbeiter im Zeugenstand aus. Es handele sich bei den Verträgen um Zinsausläufer. "Die Kreditverträge konnte der Angeklagte autark abschließen, es ging bei der Zweckerklärung nur um Sicherheiten, da die Konten der Erbengemeinschaft gehören", sagte der Zeuge.

Der Richter verzichtete daraufhin auf eine Aussage des Sohnes, zumal der Angeklagte bisher nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten war und keine Vorstrafen hatte. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht das Verfahren vorläufig gegen Auflage ein.

Innerhalb der nächsten drei Monate muss der 65-jährige Radevormwalder nun insgesamt 1400 Euro (50 Tagessätze à 28 Euro) an den Förderverein der Armin-Maiwald-Schule zahlen. Erst nach der vollständigen Zahlung der Auflage wird das Verfahren abschließend eingestellt. Der Rentner hofft, dass die Familienstreitigkeiten bald ein Ende haben werden. "Wir haben uns gestern erneut mit der Gegenseite abgestimmt, so dass wir die Rechtsstreitigkeiten auf mehreren Feldern nun beerdigen können", kündigte der Anwalt an.

(heka)
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