Radevormwald Verbrauchertipps zu Versicherungsschäden an den Festtagen

Radevormwald · Brennt der Adventskranz, steht der Weihnachtsbaum in Flammen oder schießt eine Rakete plötzlich nach hinten los, geht das nicht immer glimpflich aus. "Wer für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt von der eigenen Umsicht und vom Versicherungsschutz ab", erklärt Lydia Schwertner von der Verbraucherzentrale Remscheid, die auch für Radevormwald zuständig ist.

"Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen", sagt sie. Doch auch Versicherte, die solche Policen im Ordner haben, sind nicht immer auf der sicheren Seite: "Werden beim Hantieren mit Kerzen und Knallern eigene Sachen beschädigt, zahlt der Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. Wie viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten am Schadensfall ab", mahnt die Verbraucherschützerin: "Denn einen Rundum-Versicherungsschutz gibt es nicht."

Tipps bei Schäden rund um die Festtage:

Weihnachtsbaum, Adventskranz und -gesteck dürfen selbstverständlich in brennendem Kerzenglanz erstrahlen. Setzen die flackernden Flämmchen trotz aller Sorgfalt die Tannenzweige in Brand und kommt es zu Schäden an Möbeln, Gardinen, Geräten und Teppichen, dann haftet die Hausratversicherung. Sie ersetzt sämtliche Verluste. Ruinierte Geschenke gehören ebenso dazu. Die Versicherung zahlt jedoch zumeist nicht, wenn Baum oder Kranz unbeaufsichtigt waren.

Steht das Haus in Flammen oder wird das Gebäude durch einen kleineren Brand beschädigt, ist dies ein Regulierungsfall für die Wohngebäudeversicherung.

Wer als Partygast Geschirr, Gläser oder Geschenke unabsichtlich demoliert oder ungeschickt mit Feuerwerkskörpern hantiert, ist für den Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Kinder unter sieben Jahren (bei Teilnahme am Straßenverkehr unter zehn Jahren) können in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursacht haben. Stattdessen haften Eltern.

Böllerfans, die sich beim Abfackeln von Knallern verletzen, werden die notwendigen Behandlungskosten von der Krankenversicherung erstattet. Für bleibende Schäden kommt jedoch nur eine zusätzliche private Unfallversicherung und bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung auf.

Lässt sich ein Übeltäter im Trubel der Silvesternacht nicht mehr ermitteln, ist es wichtig, dass Geschädigte mit ihrem Gefährt richtig versichert sind. Wird ein Auto durch Brand und Explosion einer Rakete beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung des Halters ein. Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Wenn der Wagen mutwillig ramponiert wurde, leistet allein die Vollkaskoversicherung Schadenersatz.

Im Ernstfall hilft ein Blick in die Police, um zu sehen, ob der entstandene Schaden überhaupt versichert ist. Bei Ärger mit Versicherungsschäden an Silvester bietet die Verbraucherzentrale in ihrer Beratungsstellen eine halbstündige Schadensfallberatung für 40 Euro an. Weitere Einzelheiten zur Terminvergabe gibt's unter www.vz-nrw.de/schadensfall.

(tei.-)
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