Radevormwald Verfahren wegen sexueller Nötigung geht in Berufung

Radevormwald · Vergangene Woche rollten dem 18-jährigen Geschädigten und Nebenkläger im Vergewaltigungsprozess am Wipperfürther Amtsgericht Tränen der Erleichterung übers Gesicht. Das Gericht hatte seinen Schilderungen Glauben geschenkt und seinen Peiniger, einen 58-jährigen Radevormwalder, am vierten Verhandlungstag wegen schwerer sexueller Nötigung zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (BM berichtete). Noch am gleichen Tag legte die Verteidigung Berufung gegen das Urteil ein. Gleiches könnte die Staatsanwaltschaft tun, die drei Jahre Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert hatte.

Durch die Berufung wird die Rechtskraft des Urteils gehemmt, der Verurteilte bleibt somit weiterhin auf freiem Fuß. Das Landgericht Köln muss nun das Urteil prüfen und gegebenenfalls die Beweisaufnahme der unschönen Tat wiederholen. "Bis das Verfahren eröffnet wird, kann es gut ein Jahr dauern. Dann würde die Tat schon drei Jahre zurückliegen", erläuterte der Richter im Gespräch mit unserer Redaktion.

Schon während der Verhandlung am Amtsgericht in Wipperfürth litt der Geschädigte während seiner Aussage sichtlich unter den Erinnerungen an die Nötigung. Ein Geständnis des Angeklagten hätte ihm dieses Leid ersparen können.

Der 58-Jährige beteuert jedoch nach wie vor seine Unschuld.

(heka)
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