Radevormwald Vergewaltigung - Gutachterin hält belastende Aussage für glaubhaft

Radevormwald · Im Strafverfahren um die Vergewaltigung eines 16-jährigen Schülers aus Radevormwald wurde auch am dritten langen Verhandlungstag kein Urteil gesprochen. Das Schöffengericht in Wipperfürth hörte gestern weitere Zeugen, außerdem legte eine Diplom-Psychologin ihr Gutachten vor.

Darin geht es darum, wie glaubhaft die Aussagen des Heranwachsenden sind, der als Nebenkläger mit im Gerichtssaal sitzt. Er fordert Schmerzensgeld von dem Mann, der einmal ein sehr enger Freund seiner Familie war, den er selbst seit Kindertagen "Opa" nannte und den er jetzt schwer beschuldigt.

Die Anklage legt dem 58-jährigen zur Last, den damals 16-Jährigen im April 2014 in seine Radevormwalder Wohnung bestellt und ihn dort zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Die Ehefrau des Mannes war zu diesem Zeitpunkt nicht im Haus. Der Schüler war damals der Einladung arglos gefolgt, denn er war eigenen Aussagen nach in seelischen Nöten. Der Hintergrund: Schon vorher hatte er seinen Eltern offenbart, dass er homosexuell sei. Mutter und Vater wollten und konnten das nicht akzeptieren, immer wieder gab es Streit, auch körperliche Gewalt. Gegenüber einer Mitarbeiterin des Jugendamtes, an die er sich in seiner Not gewandt hatte, hatte der Junge gesagt, dass er Angst vor einem Ehrenmord habe, da seine türkische Familie Homosexualität als Schande ansehe.

In dieser Situation hatte er gehofft, dass "Opa", der gute Freund, zwischen ihm und den Eltern vermitteln könne. Das Gespräch in dessen Haus habe dann aber mit der Gewalttat geendet. Am Tag danach vertraute sich der Schüler einem Lehrer, dem Schulsozialarbeiter und einer Mitarbeiterin des Jugendamtes an. Bei der Polizei erstattete er Anzeige gegen den 58-Jährigen. Polizeibeamte stellten in der elterlichen Wohnung ein T-Shirt des Jungen mit Spermaspuren sicher. Die DNA-Analyse ergab, dass es sich um Sperma des 58-Jährigen handelte. Der nicht vorbestrafte Familienvater bestreitet die Tat und beteuert seine Unschuld.

Die Gutachterin hält die belastende Aussage des heute 18-Jährigen indes für glaubhaft und "sehr stimmig", wie sie gestern unterstrich. Zwar gebe es darin einige Widersprüche, sie beträfen aber nicht das Kerngeschehen, also die eigentliche Vergewaltigung. Es sei auch kein Motiv erkennbar, warum der junge Mann den Älteren zu Unrecht hätte belasten sollen. "Ich halte es für ausgeschlossen, dass er sich diese Geschichte nur ausgedacht hat", sagte die Psychologin.

Der Verteidiger des 58-Jährigen sieht das anders: Der Schüler habe damals unbedingt raus aus seiner Familie gewollt, von der er sich bedroht fühlte. Das habe er dem Jugendamt auch schon vor dem Geschehen an dem Tag im April gesagt. Möglicherweise habe er die Vergewaltigung vorgetäuscht, um das Jugendamt zu bewegen, ihn nun umgehend aus der Familie herauszunehmen und in einer beschützten Einrichtung für Jugendliche unterzubringen. Tatsächlich war genau das nach der Strafanzeige geschehen.

Der Prozess wird am 12. Mai mit den Plädoyers von Anklage und Verteidigung sowie der Urteilsverkündung fortgesetzt.

(bn)
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