Radevormwald Wild-West auf dem Rader Land hat Nachspiel vor dem Gericht

Radevormwald · Reichlich ruppig war eine zufällige Begegnung eigentlich friedlicher Menschen an einem späten Nachmittag im Februar dieses Jahres im ländlichen Außenbereich von Radevormwald verlaufen. Das hatte nun ein Nachspiel vor dem Amtsgericht in Wipperfürth. Auf dem Stuhl des Angeklagten saß ein 55-jähriger Handwerksmeister, der sich gleich wegen mehrerer Delikte zu verantworten hatte: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung und auch Fahrerflucht. Sein Führerschein war deshalb schon am Tattag sichergestellt worden. Seitdem ist der Mann arbeitslos.

An dem Tag im Februar hatte sich der 55-Jährige ein leerstehendes Haus im Rader Außenbereich ansehen wollen, von dem er glaubte, es stehe zum Verkauf. Er habe selbst Interesse an der Immobilie gehabt, sagte er nun als Angeklagter vor Gericht aus. Für den Fall, dass sich schon ein neuer Eigentümer gefunden hätte, habe er anfragen wollen, ob er in dem renovierungsbedürftigen Haus arbeiten könne, denn er habe sich damals selbstständig machen wollen. Also fuhr er über einen gekennzeichneten Privatweg zu dem abgeschieden gelegenen Haus.

Das wiederum beobachtete ein Nachbar, der das Gebäude und Gelände inzwischen gekauft hatte und sich über den Fremden auf seinem Grundstück wunderte. Weil er einen Einbruch befürchtete, fuhr er mitsamt seiner Mutter den kurzen Weg bis zum Nachbargrundstück und stellte dort den 55-Jährigen zur Rede. Statt die Sache in Ruhe zu klären, kam es zum Streit, der schließlich eskalierte: Der Handwerksmeister wollte fahren, der jüngere Rader stand jedoch vor seinem Auto, um mit der Handykamera sein Kennzeichen zu fotografieren.

Schließlich setzte der 55-Jährige sein Auto zurück und fuhr dann auf den Mann vor ihm los, der sich mit einem Sprung zur Seite retten konnte, sich dabei aber am Knie verletzte. Der 55-Jährige fuhr weiter und zurück zu seiner Wohnung in Hückeswagen, wo ihn bereits die Polizei erwartete. Vor Gericht waren nun die Schilderungen des Angeklagten und des damals Leichtverletzten zum Ablauf des Geschehens unterschiedlich. In dem vom Verteidiger angeregten Rechtsgespräch verständigten sich Richter, Staatsanwalt und Angeklagter schließlich auf ein Geständnis, wobei der Tatvorwurf der Fahrerflucht und des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr fallengelassen wurden, da sich das Ganze auf einem Privatweg abgespielt und der Handwerksmeister gegenüber dem Zeugen und dessen Mutter seinen Namen genannt hatte. Blieb die gefährliche Körperverletzung, wobei der Richter allerdings von einem minderschweren Fall ausging, da es bei einer Prellung am Knie geblieben war.

So kam der Handwerksmeister mit einer Geldstrafe von insgesamt 3600 Euro davon (120 Tagessätze zu je 30 Euro). Das darüber hinaus verhängte Fahrverbot von drei Monaten ist bereits abgegolten, weil der Mann schon seit dem Tag im Februar ohne Führerschein ist. Den bekam er nun zu seiner großen Erleichterung noch im Gerichtssaal zurück.

(bn)
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