Ratingen Bürger Union fordert großes Kita-Konzept für die Stadt

Ratingen · Eine Vorlage dokumentiert, dass die Stadt den Bau einer neuen Kindergartentagesstätte in Tiefenbroich im Bereich zwischen Marienstraße, Zur Heide und Sohlstättenstraße plant. Dieses Grundstück liegt in der Tagschutzzone 2 an der Grenze zur Tagschutzzone 1, also mitten in der Fluglärmschutzzone.

Die Fraktion der Bürger Union (BU) hält diese Standortempfehlung angesichts einer möglicherweise notwendigen Klage gegen den Plan der Kapazitätserweiterung am Düsseldorfer Flughafen für äußerst problematisch und kontraproduktiv für die Argumentation im Klageverfahren.

Die Stadt sei nur klagebefugt, wenn sie nachweisen kann, dass in städtischen Gebäuden wie Schulen und Kindergärten Gesundheitsbeeinträchtigungen (Fluglärm/Ultrafeinstaubbelastung) eintreten oder bereits vorhanden sind. Der Bau eines Kindergartens in der Fluglärmschutzzone würde die Begründung unnötig erschweren, die sogenannte "Fraktion Ratingen" unglaubwürdig machen und deren Argumentation konterkarieren. Auch würde die grundsätzliche Position der Stadt Ratingen in der Fluglärmkommission geschwächt werden. Die BU ist der Auffassung, dass dieses Vorhaben mit einem Rechtsanwalt, der die Stadt Ratingen in den Flughafenverfahren vertritt, abzustimmen ist. Die Fraktion beantragt die Einholung einer Stellungnahme des Juristen zu der rechtlichen Einschätzung dieses Projekts. Eine Entscheidung über den Bau eines Kindergartens ohne die angekündigte Vorlage über weitere Standorte im Stadtgebiet sei nicht möglich und könne von der BU auch nicht erwartet werden. Sie will die Entscheidung über die Beschlussvorlage 255/2016 - Bau Kita in Tiefenbroich - bis zur Vorlage der Übersicht der möglichen Standorte weiterer Kitas, also des Gesamtkonzepts, zurückstellen.

Rolf Steuwe, der Erste Beigeordnete, hatte bereits angekündigt, dass die Stadt mehrere neue Kitas bauen muss. Ein wichtiger Standort ist Tiefenbroich. Grund: Der Stadtteil weist im städtischen Vergleich im Ü 3-Bereich mit rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten die geringste Versorgungsquote auf. Ähnliche Rahmenbedingungen gelten auch für die Versorgung im U 3-Segment. Die vom Rat beschlossene Mindestversorgungsquote von 40 Prozent der Kinder mit einem Rechtsanspruch (Altersgruppe ein Jahr bis unter drei Jahre) wird im Gegensatz zu den anderen Stadtteilen mit einer möglichen Quote von 35 Prozent klar verfehlt.

(RP/kle)
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